Zürcher Primarschüler, die nach der sechsten Klasse ans Langgymnasium wollen, dürfen sich Erfahrungsnoten in Deutsch und Mathematik anrechnen lassen. Der entsprechende Notenschnitt zählt ebenso viel wie jener der Aufnahmeprüfung in diesen Fächern. Salopp gesagt, sind die Vornoten für eine Aufnahme also schon die halbe Miete. Nicht so für Privatschülerinnen und Privatschüler. Weil Privatschulen nur begrenzt unter qualitativer staatlicher Kontrolle stehen und einige Freiheiten bei der Stundenplangestaltung haben, erachtet man die Noten als nicht vergleichbar mit jenen der öffentlichen Schulen. Bei Privatschülern zählt deshalb nur das Prüfungsergebnis. Dafür kommt man ihnen beim erforderlichen Notensoll entgegen: Sie brauchen bloss ein Mittel von 4,0 statt 4,5.
Privatschüler sind bei der Gymi-Prüfung nicht benachteiligt - oder doch? NZZ, 6.3. von Lena Schenkel

