Eine
kurze Meldung lässt mich innehalten: Der Kanton Genf beabsichtigt die
obligatorische Schulzeit bis 18 Jahre auszudehnen. Dies widerspräche klar dem
Bildungsartikel in der Bundesverfassung, der in Artikel 62, Absatz 4 lautet:
Kommt auf dem
Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des
Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der
Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen
zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.
Ich erinnere mich daran, dass genau dieser Artikel herangezogen wurde
für die Beibehaltung der zwei Primarfremdsprachen. Offensichtlich
fälschlicherweise. Das Bündner Initiativkomitee wurde wegen dem scheinbaren Verstoss
der Fremdspracheninitiative gegen Bundesrecht sogar bis vor Bundesgericht
gezerrt. Bekanntlich gab das höchste Schweizer Gericht den Bündner Initianten
Recht. Im hier vorliegenden Genfer Fall herrscht allerdings Stille im Blätterwald. Die Genfer Behörden berufen sich auf ein im Jahr 2012 eingeführtes kantonales Gesetz, welches das Vorgehen legalisieren soll. Im Sommer 2018 wird der Startschuss erfolgen - genau beobachtet von den anderen Kantonen, wie die Genfer Erziehungsdirektorin Emery-Torracinta (SP) verlauten lässt. Doch niemand scheint sich daran zu stören, dass Genf hier einen klaren Verstoss
gegen den Verfassungstext beabsichtigt. (uk)