Es sei alles rechtens zu- und hergegangen und es bestehe kein
Handlungsbedarf: Etwa so war die Quintessenz der Antwort des Stadtrates auf
eine Aufsichtsbeschwerde, die drei Lehrer des Schulhauses Buchental 2016 gegen
das damalige Schulamt einreichten, nachdem die Stadt mit dem Schulleiter das
Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst und einem Reallehrer
fristlos gekündigt hatte. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat in der Zwischenzeit
entschieden, der Reallehrer sei zu Unrecht fristlos entlassen worden, weil ihm
das rechtliche Gehör nicht gewährt wurde und er vor der Entlassung nicht
verwarnt worden war.
Nach Verwaltungsgerichtsentscheid: Ehemalige St. Galler Lehrer reichen dem Stadtrat eine Aufsichtsbeschwerde ein, St. Galler Tagblatt, 13.6. von Daniel Wirth