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6. März 2021

Bundesgericht enttäuscht Privatschulen

Zürcher Primarschüler, die nach der sechsten Klasse ans Langgymnasium wollen, dürfen sich Erfahrungsnoten in Deutsch und Mathematik anrechnen lassen. Der entsprechende Notenschnitt zählt ebenso viel wie jener der Aufnahmeprüfung in diesen Fächern. Salopp gesagt, sind die Vornoten für eine Aufnahme also schon die halbe Miete. Nicht so für Privatschülerinnen und Privatschüler. Weil Privatschulen nur begrenzt unter qualitativer staatlicher Kontrolle stehen und einige Freiheiten bei der Stundenplangestaltung haben, erachtet man die Noten als nicht vergleichbar mit jenen der öffentlichen Schulen. Bei Privatschülern zählt deshalb nur das Prüfungsergebnis. Dafür kommt man ihnen beim erforderlichen Notensoll entgegen: Sie brauchen bloss ein Mittel von 4,0 statt 4,5.

Privatschüler sind bei der Gymi-Prüfung nicht benachteiligt - oder doch? NZZ, 6.3. von Lena Schenkel

9. Februar 2021

Verbot von Präsenzunterricht verstösst gegen Verfassung

Das im März 2020 vom Bundesrat angeordnete und nach der Aufhebung im April 2020 von vielen Seiten wiederholt geforderte Verbot von Präsenzunterricht an sämtlichen Schulen ist verfassungswidrig. Es verstösst gegen den grundrechtlichen Anspruch jedes Kindes auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19 BV). Denn ein solches Verbot erfasst flächendeckend gesamtschweizerisch den Unterricht der obligatorischen Schule auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I.

Das Verbot von Präsenzunterricht an Primarschulen ist verfassungswidrig, NZZ, 9.2. von Andreas Glaser

13. August 2020

Verdreifachung der Anzeigen wegen Pornografie

Im Kanton Zürich wurden 2019 so viele Jugendliche wie noch nie wegen Pornografie und Gewaltdarstellungen verzeigt. Insbesondere die Weiterverbreitung von pornografischem Material hat deutlich zugenommen: 278 Jugendliche seien im vergangenen Jahr im Kanton Zürich wegen Pornografie verzeigt worden, teilte die Oberjugendanwaltschaft am Dienstag mit. Dies sind 230 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Wie sich Social-Media-Experte Philipp Wampfler das Verhalten erklärt – und wie man dies verhindern könnte.

Nur noch krasse Videos fallen auf, 20 Minuten, 12.8. von Céline Krapf

1. August 2020

Eltern blitzen vor Bundesgericht ab und müssen Schulgeld bezahlen

Es ist ein Garant für Chancengleichheit: Die kostenlose Volksschule in der Schweizer. Wenn Eltern einen Kleinkrieg mit einer Schule anzetteln und die Kinder deswegen in eine andere Gemeinde eingeteilt werden müssen, kann es jedoch teuer werden. Dann wird Schulgeld fällig, hat das Bundesgericht im Fall von Zürcher Eltern entschieden.

Wegen Streit mit Schule: Zürcher Eltern müssen Schulgeld zahlen, Tages Anzeiger, 31.7.

25. Juni 2020

Màdchen wegen fehlender Impfung ausgeschlossen

Der Schulausschluss einer nicht gegen Masern geimpften Schülerin im Kanton St. Gallen ist rechtens. Eine Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz wurde vom Bundesgericht in Lausanne abgewiesen.

Masern: Weil es nicht geimpft war, durfte Mädchen aus Schule ausgeschlossen werden, sda, 25.6.

28. Februar 2020

«Es gilt die Schulpflicht»


Herr Rudin, dürfen Eltern ihr Kind aus Angst vor dem Coronavirus nicht in die Schule schicken?
Der Schulunterricht ist obligatorisch, es herrscht eine Schulpflicht. Nur aufgrund der Befürchtung, das Kind könne sich anstecken, dürfen es Eltern nicht von der Schule nehmen. Das ginge nur mit einem Arztzeugnis. Nur die Angst vor einer Ansteckung reicht nicht für eine Dispens.
Quelle: 20 Minuten, 28.2.

27. Februar 2020

Meldepflicht


Wer als Lehrer arbeiten will, benötigt eine Bewilligung. Theoretisch kann ihm diese Bewilligung auch wieder entzogen werden. Das Problem: In der Praxis erfährt es die zuständige Behörde nicht immer, wenn ein Lehrer beispielsweise alkoholisiert hinter dem Steuer erwischt wurde.

29. Januar 2020

Arbeitskonflikt: Schulbehörde unterliegt vor Gericht


Es ist eine unschöne und ärgerliche Geschichte für die Oberstufe Weesen-Amden (OSWA). Sie handelt von drei Lehrern, die 2014 von einem Tag auf den anderen krank geschrieben wurden, der ehemaligen Taggeldversicherung der OSWA und einem Rechtsstreit, in welchem die ganze Sache gipfelte. Dieser ist nun ad acta gelegt: Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen hat in allen drei Fällen gegen die Schule und für die damalige Versicherung entschieden. Der erste Fall wurde bereits Anfang letztes Jahr verhandelt (Ausgabe vom 25. Januar 2019). Mit seinem Urteil zieht das Gericht den Unmut der Schulbehörden auf sich, die nun auf Kosten in der Höhe von 450 000 Franken sitzen bleiben. Und auch wenn der Schulpräsident der OSWA, Andreas Mang, diesen Betrag im Gespräch relativiert, sei das Urteil des Gerichts für die OSWA stossend. Weiterziehen will sie das Urteil aber nicht.
Andreas Mang, Schulratspräsident, nimmt Stellung zum Fall, Bild: Urs Schnider
"Auslöser war ein Streit über eine neue Unterrichtsmethode", Südostschweiz, 28.1. von Urs Schnider

9. Dezember 2019

Bündner Lehrerinnen zu unrecht gekündigt


Der neu eingesetzte Fläscher Schulrat hatte seine Arbeit zu Beginn des Jahres 2018 gerade erst begonnen, als er mit einem Paukenschlag aufwartete. Er kündigte das unbefristete Arbeitsverhältnis von zwei Lehrerinnen und verlängerte ein befristetes einer dritten weiblichen Lehrperson nicht.
Gemeinde Fläsch vom Gericht zurückgepfiffen, Südostschweiz, 9.12. von Hans Peter Putzi

Lehrerin erhält Lohn, darf aber nicht unterrichten


Seit zweieinhalb Jahren erhält Lateinlehrerin T. L. von der Sekundarschule Arlesheim-Münchenstein ihren Lohn, darf aber nicht arbeiten. Ihr wurden von der Schule schlicht keine Stunden mehr zugeteilt. Seither kämpft die Lehrerin dafür, dort wieder unterrichten zu dürfen.
Sekundarschule Arlesheim: Hier möchte die Lehrerin gerne unterrichten, Bild: Dominik Plüss
Die Lehrerin, die bezahlt wird, aber nicht unterrichten darf, Basler Zeitung, 9.12. von Dina Sambar

21. November 2019

Basler Rechtsauslegung bei Lagerwochen


Höchstens 16 Franken pro Tag dürfen den Eltern von Schulkindern für die obligatorischen Lagerwochen in Rechnung gestellt werden, gemäss Bundesgerichtsentscheid. Doch bis heute bezahlen die Eltern der Kinder, die in Basel zur Schule gehen, zu viel. Bis im vergangenen Jahr waren es bis zu 350 Franken für Skilager, ab diesem Jahr sind es noch maximal 125 Franken. Das ist immer noch mehr als erlaubt. Die Eltern einer Basler Sekundarschülerin haben beim Erziehungsdepartement reklamiert, nachdem sie die Rechnung für ein Schullager bekommen hatten.
Basel-Stadt ignoriert Bundesgerichts-Urteil zu Schullagerkosten, BZ Basel, 21.11. von Oliver Spiess

24. Oktober 2019

Eltern rekurrieren erfolglos gegen Schulgeldzahlung


Die Volksschule ist grundsätzlich kostenlos. Nicht aber, wenn die Kinder wegen eines selbst geschürten Konfliktes in eine anderen Gemeinde eingeteilt werden müssen. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.
Nach Streit mit Schulleiter: Eltern müssen Schulgeld selber zahlen, Limmattaler Zeitung, 23.10. 

22. September 2019

Asylbewerben gehören grundsätzlich in die Grundschule


In den Bündner Asylzentren gibt es spezielle Schulen nur für Kinder von Asylbewerbern. Wie das «Regionaljournal Graubünden» berichtete, besuchen sie diese teilweise jahrelang. Dies kritisieren Bildungsexperten und Politiker.
Brisant in diesem Zusammenhang sind zwei Bundesgerichtsentscheide zu zwei jugendlichen Asylbewerbern im Kanton Zug. Das Bundesgericht hielt im Mai fest: «Asylbewerber sind grundsätzlich in die Regelschule zu integrieren». Dies erleichtere den Kontakt zu anderen Gleichaltrigen, «was einer gesellschaftlichen Eingliederung zuträglich ist». Eine spezielle Schule sei zwar sinnvoll, um Sprachkenntnisse zu vermitteln, müsse aber «so rasch wie möglich durch die Beschulung in der Regelschule abgelöst werden».
In Graubünden besuchen aktuell rund 80 Kinder und Jugendliche eine interne Schule in einem Asylzentrum, davon mehr als die Hälfte länger als zwei Jahre. Haben die Bundesgerichtsurteile Auswirkungen auf Graubünden und wieso stellt sich das höchste Gericht auf diesen Standpunkt? Dazu die Einschätzungen von Johannes Reich, Rechtsprofessor an der Universität Zürich.
Kinder von Asylbewerbern haben ein Recht auf Volksschule, SRF Regional, 20.9. von Stefanie Hablützel

17. September 2019

Kein Recht auf Homeschooling


Eine Basler Mutter wollte, dass ihr Sohn für ein Jahr zu Hause unterrichtet wird. Doch die Behörden lehnten ihr Anliegen ab. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid und hält fest: Auch sehr restriktive kantonale Regelungen zum Homeschooling sind zulässig.
Homeschooling, also häuslicher Privatunterricht, erfreut sich hierzulande steigender Beliebtheit. Doch die Regeln sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich, ein generelles Recht auf Homeschooling besteht nicht. Dies hält auch das Bundesgericht in seinem neusten Entscheid zum Thema einmal mehr fest.
Die Verfassung gewährt kein Recht auf Homeschooling, NZZ, 16.9. von Kathrin Alder

1. September 2019

Vater klagt gegen Gymnasium


Für Martin Hablützel steht fest: Dass sein Sohn Luiz (17) das Gymnasium nicht schafft, liegt nicht an der Leistung. Vielmehr sei das Schulsystem daran schuld. Es würde generell Buben benachteiligen und Mädchen fördern. Und so legt der Rechtsanwalt Rekurs dagegen ein, dass der Sohn am Zürcher Wirtschaftsgymnasium Hottingen repetieren müsste.
Mein Sohn wird diskriminiert, weil er ein Bub ist, Blick, 1.9. von Myrte Müller

23. August 2019

St. Galler Stadtrat will Vorkommnisse nicht aufarbeiten


Der Stadtrat hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Dienststelle Schule und Musik als erledigt abgeschrieben. Diese war im Nachgang zu zwei Verwaltungsgerichtsentscheiden in Fällen von fristlosen Kündigungen von städtischen Lehrpersonen eingegangen.

15. August 2019

Was Jugendliche mit dem Handy so treiben


Im Sommer 2017 hat sich Samuel* beim Sex mit seiner damaligen Freundin gefilmt. Warum er das gemacht hat, kann er heute nicht mehr sagen. Klar ist nur, dass er deswegen ein gutes Jahr später vor einer Jugendanwältin sitzt und peinliche Fragen beantworten muss.
Warum sich Teenager verbotene Pornos und Köpfungsvideos zuschicken. NZZ, 15.8. von Florian Schoop

9. August 2019

Kindern mehr Verantwortung übertragen


Helikopter-, Drohnen-, Problem-, Kampf- oder Nörgeleltern. Die Liste ist lang, wenn es um die Beschreibung des Ehrgeizes von Mamas und Papas geht, welche gegen Noten, Hausaufgaben, Selektionsentscheide oder Schulhauszuteilungen kämpfen. Oft agieren sie nicht allein, sondern nehmen Kinderärztin oder Anwalt gleich mit zum Elterngespräch. Das Hauptproblem ist ihre Sorge, das Kind könnte scheitern oder unglücklich werden. Und das wäre für viele ein persönlicher Misserfolg.
Zu viel elterlicher Ehrgeiz, BZ Basel, 9.8. von Margrit Stamm

10. Juli 2019

Trotz geringen Chancen immer mehr Prüfungsrekurse


7704 Schülerinnen und Schüler sind dieses Jahr im Kanton Zürich zur Gymi-Aufnahmeprüfung angetreten, davon 2001 aus der Stadt Zürich. Aufnahme in eine Kantonsschule fanden hernach 3504 (Stadt Zürich: 935). Doch ist gut möglich, dass noch ein paar über den Rechtsweg hinzukommen werden. Immer häufiger legen nämlich Eltern Rekurs bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich ein, wenn ihre Kinder die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium nicht bestanden haben. Gab es 2016 noch 41 entsprechende Rekurse, so stieg deren Zahl bis 2018 auf 85 und erreichte dieses Jahr bereits 89. «Bezogen auf die Anzahl nicht bestandener Prüfungen ist die Anfechtungsquote mit 1 bis 2 Prozent aber weiterhin sehr tief», erklärt Niklaus Schatzmann, Leiter Mittelschul- und Berufsbildungsamt bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.
Ins Gymnasium - auf Biegen und Brechen, Tagblatt der Stadt Zürich, 3.7. von Sacha Beuth

30. Juni 2019

Knatsch mit Schulpräsidentin endet vor Gericht


Die Aufarbeitung des Gamser Schulstreits endet vor dem Kreisgericht Sarganserland-Werdenberg mit Freisprüchen. Die beiden Angeklagten hätten die Grenze zur Strafbarkeit nicht erreicht. Vor der Urteilsverkündung waren in einer erhitzenden, neunstündigen Verhandlung am Kreisgericht in Mels emotionale Abgründe spürbar geworden, die einer griechischen Tragödie zum Ruhm gereichen würden. Rein juristisch gesehen standen zwar eher leichte Vorwürfe im Raum, die mit überschaubarem Strafmass versehen werden sollten. 
Gamser Schlammschlacht endet mit betretenem Schweigen, St. Galler Tagblatt, 23.6.