Besitzstands-Regelung läuft diesen Sommer ab, Bild: Keystone
Lohnreduktion für 60 bernische Sekundarlehrer, Bund, 18.3.
Mit
92 zu 44 Stimmen lehnte das Kantonsparlament eine Motion von Roland Näf (SP)
ab, der Lösungen für die «Härtefälle» forderte. Der Regierungsrat solle den
Betroffenen mit einem freiwilligen Lohnzuschlag entgegen kommen. Doch davon
wollte die Ratsmehrheit nichts wissen.
Bei der Einführung des
6/3-Systems in den 1990er-Jahren war Sekundarlehrern der Besitzstand
zugesichert worden: Wer aufgrund der Reform an die Primarstufe wechsle, erhalte
bis zur Pensionierung den Seklehrer-Lohn. 2004 wurde der Entscheid korrigiert:
Die Besitzstand-Regelung wurde auf zehn Jahre befristet, bis Sommer 2015.
Nach Ansicht der
Ratsmehrheit hatten die Betroffenen genügend Zeit, um in diesen zehn Jahren
einen Job an einer Sekundarschule zu finden. Die Minderheit entgegnete
vergeblich, man mute einigen Dutzend Lehrern für die letzten Berufsjahre eine
schwer nachvollziehbare Lohnreduktion zu.
Erziehungsdirektor
Bernhard Pulver zeigte Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Ohne
Gesetzesänderung seien ihm aber die Hände gebunden.
Ausserdem müsse man das
Problem auch aus Sicht der Primarlehrer betrachten. Sie verdienten seit Jahren
für die exakt gleiche Arbeit deutlich weniger als «der Kollege im Schulzimmer
nebenan». Die Lohndifferenz beträgt laut Pulver bis zu 1000 Franken.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen