Eine Broschüre übers Schulschwimmen sorgt für Verwirrung, Bild: Basellandschaftliche Zeitung
Schule schickt Eltern als Aufsichtspersonen ins Schulschwimmen, Basellandschaftliche Zeitung, 4.10. von Benjamin Wieland
Dass
Väter oder Mütter Klassen ins Schwimmen begleiten, geht auf einen Aufruf der
Allschwiler Primarschulleitung zurück. Neuerdings sei es obligatorisch, dass
neben dem Lehrer mindestens eine weitere Person anwesend sei, teilte sie den
Eltern in der ersten Schulwoche im August mit. Der Kanton habe dies in einer
Broschüre so vorgeschrieben. Vergangene Woche verschickte sie einen weiteren
Elternbrief zum Thema.
Nicht
bei allen Eltern kam der Aufruf gut an. «Die Schulleitung geht davon aus, dass
es genügend Eltern gibt, die über die erforderliche Zeit verfügen, diese
zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen», heisst es in einem Leserbrief im
aktuellen «Allschwiler Wochenblatt». Dies sei ein Trugschluss, fährt der
Schreiber fort. Die Gemeinde bereite den Eltern ein schlechtes Gewissen, indem
sie drohe: «Ohne Begleitperson kein Schwimmunterricht!».
Eltern fühlten sich erpresst
Daniela
Werren, Präsidentin des Allschwiler Schulrats, kann die Aufregung
nachvollziehen. «Der erste Elternbrief war wohl etwas unglücklich oder
unpräzise formuliert», räumt sie gegenüber der bz ein, aber: «Es gibt
selbstverständlich kein Obligatorium, dass Eltern in den Schwimmunterricht
mitgehen müssen.» Mit dem zweiten Schreiben von vergangener Woche wollte die
Schulleitung die Wogen glätten. Darin heisst es, sie entschuldige sich bei all
jenen, die sich «in einer Form erpresst fühlten». Weil die neue Vorschrift
derart kurzfristig eingegangen sei, habe man jedoch zu Überbrückungs-Massnahmen
greifen müssen, denn man wolle am Schwimmunterricht festhalten. Spätestens per
neues Schuljahr, also Mitte 2015, stellt Daniela Werren ein definitives Konzept
in Aussicht.
Bemerkenswert
ist, dass Allschwil – wie viele andere Gemeinden auch – überhastet auf die
sogenannte «Broschüre zur Wassersicherheit» reagiert hat, obwohl die kantonale
Bildungsdirektion die darin enthaltenen Empfehlungen als weder neu, noch
obligatorisch bezeichnet, wie Roland Plattner, Generalsekretär der Direktion
bekräftigt: «Es handelt sich um einen Zusammenzug bestehender Empfehlungen von
Fachorganisationen für den Bereich Sicherheit im und am Wasser». Es ist also
nach der Auffassung des Kantons begrüssenswert, aber gar nicht zwingend, eine
weitere Person beim Schwimmen dabei zu haben. Dem widerspricht die zuständige
Allschwiler Gemeinderätin Franziska Pausa (SP): «Wir haben die Umsetzungshilfe
Wassersicherheit unserem Rechtsdienst vorgelegt. Er ist zum Schluss gekommen,
dass die Schulen Begleitpersonen aufbieten müssen.»
Anders
auf die Broschüre reagiert hat Oberwil – nämlich gar nicht. Dort begleitet
schon seit Jahren eine von der Gemeinde angestellte Person die jüngeren
Primarschüler und die Kindergärten. In den oberen Stufen werde nach anderen
Lösungen gesucht, sagt Gemeindeverwalter André Schmassmann: «Etwa indem zwei
Lehrer Schwimmlektionen nach Möglichkeit zusammen abhalten.»
Bezahlte
Schwimmbegleiter seien auch für Allschwil eine der vielen Optionen, die nun
geprüft würden, sagt Pausa. 47 Primarschulklassen zählt die Gemeinde. Somit
wäre diese Lösung äusserst kostspielig. An der jüngsten Sitzung des
Einwohnerrats wurde ein hoher Betrag herumgereicht. Dort hiess es, eine
professionelle Begleitung koste rund 200 000 Franken pro Jahr.
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