21. Dezember 2020

Kinderrechte im Unterricht

Im Unterricht können Kinder meist nicht mitbestimmen – sie dürften aber, laut der UNO-Kinderrechtskonvention. Wie es funktionieren könnte, zeigt ein Besuch im Kanton Aargau.

Wie steht es um die Mitbestimmung in Schweizer Klassenzimmern? SRF, 21.12. von Irène Dietschi

Kinderrecht im Unterricht, Kontext Radio SRF, 17.1.

Die UN-Kinderrechtskonvention

Jeden Montag um 9 Uhr ist im Schulzimmer von Primarlehrerin Conny Isenegger im aargauischen Würenlingen Klassenrat angesagt. Dann übernehmen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4c die Regie. Vorne an einem langen Tisch nehmen die vier «Vorsitzenden» Platz, ihnen gegenüber sitzen die übrigen Viertklässler im Halbkreis.

Die Kinder bestimmen

Die Lehrerin steht an ihrem Pult, hält sich aber im Hintergrund. Ratsleiterin Victoria bittet um Ruhe und eröffnet die Sitzung. «Positive Runde: 30 Sekunden», verkündet die Zehnjährige. Zum Aufwärmen sollen die Kinder in 30 Sekunden positive Erlebnisse der vergangenen Woche berichten.

Dann kommen sie zum Haupttraktandum. Es geht darum, den Schlussmorgen vor den Weihnachtsferien zu planen. In Vierergruppen setzen sich die Kinder zusammen und besprechen Ideen. Das Programm bestimmen sie – nicht die Lehrerin.

Klassenrat als politisches Übungsfeld

Der Klassenrat ist eine spezifische Form, um die sogenannte Partizipation der Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu fördern. Kinder mitreden, sie mitbestimmen zu lassen – das ist ganz im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention (siehe Box), die in Artikel 12 und 13 festhält: «Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäusserung.»

1 Kommentar:

  1. Mir ist unklar, wie man aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention die Legitimation für Klassenräte ableiten kann.

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