Bündner Kindergartenlehrpersonen
verdienen im Deutschschweizer Vergleich unterdurchschnittlich wenig.
Damit soll bald Schluss sein.
Lehrerverband klagt gegen Diskriminierung, Südostschweiz, 26.9. von Gian Andrea Accola
Berufseinsteiger in Bündner
Kindergärten verdienen laut der Lohnstatistik 2017 der Eidgenössischen
Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) mindestens 60 000 Franken pro Jahr. Für den
Verband der Bündner Lehrpersonen (Legr) ist das aber deutlich zu wenig. Deshalb
hat der Verband vergangene Woche beim Bündner Verwaltungsgericht Klage wegen
Diskriminierung eingereicht.
Es gehe nicht an, dass die Löhne in
diesem typischen Frauenberuf deutlich tiefer ausfielen als in Männerberufen mit
vergleichbarer Ausbildung, Belastung und Verantwortung, schreibt der Legr in
einer Mitteilung. Der Verband geht deshalb davon aus, dass das schweizerische
Gleichstellungsgesetz verletzt wird. Deshalb sah man sich dazu gezwungen, beim
Verwaltungsgericht gegen diesen Missstand zu klagen.
Löhne im ganzen Kanton im Visier
Exemplarisch richtet sich die Klage
gegen drei Bündner Gemeinden. Eine davon ist Felsberg, wie die «Südostschweiz»
weiss. Die Klage zielt aber nicht per se gegen diese Gemeinden, sondern auf die
Kindergartenlöhne im ganzen Kanton. Die beklagten Gemeinden gelten als
vorbildliche Arbeitgeber, wie es in der Mitteilung ausdrücklich heisst. Das
Verwaltungsgericht hat nun zu prüfen, ob die drei beklagten Gemeinden glaubhaft
darlegen können, das Gleichstellungsgesetz mit ihrer Lohnpolitik nicht zu
verletzen.
Wie gut aber stehen die Chancen auf
Erfolg, Sandra Locher Benguerel? Die Präsidentin des Legr ist guter Dinge.
«Wegen des Erfolgs ähnlicher Klagen in anderen Kantonen bin ich
zuversichtlich.» Wer bis anhin gegen Gleichstellungsverletzungen klagte, habe
vom Gericht auch recht bekommen.
Jüngst hatte diesbezüglich der Kanton
Aargau Schlagzeilen gemacht. In einem Urteil aus dem Jahr 2014 hielt das Aargauer
Verwaltungsgericht fest, dass die «Löhne der Kindergartenlehrpersonen von
diskriminierenden Elementen geprägt» seien. Dieser Umstand müsse korrigiert
werden. Mittlerweile würden die Löhne schrittweise angehoben, heisst es in der
Mitteilung des Legr. Auch in Zürich und Basel-Stadt hatten Klagen Erfolg.
Erfolg ist nicht planbar
Locher Benguerel hofft, dass sich die
Bündner Rechtssprechung an jener in anderen Kantonen orientieren wird. «Diese
Erfolge waren einer der motivierenden Gründe, auch in Graubünden rechtlich
gegen den Lohnmissstand in Kindergärten vorzugehen.» Planbar sei der Erfolg
aber nicht. Immerhin habe man im Kanton Graubünden leicht andere
Voraussetzungen als anderswo. «Die Autonomie der Gemeinden ist hier um einiges
höher.»
Sollte die Klage abgewiesen werden,
bliebe dem Legr nur der politische Weg. Je länger, dass nichts geschehe, desto
grösser werde der Handlungsbedarf, betont Locher Benguerel. Nur so viel sei zum
jetzigen Zeitpunkt schon klar: «Das Thema wäre bei abgewiesener Klage sicher noch
nicht vom Tisch.»
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