Neben der Mundartpflicht im «Chindsgi» bringt das Schuljahr 2016/17 der
Volksschule Aargau eine Reihe von weiteren Änderungen.
Was sich alles an Aargauer Schulen ändert, Aargauer Zeitung, 8.8. von Jörg Meier
Seit gestern Montagmorgen
wird in den allermeisten Kindergärten im Aargau fast ausschliesslich Mundart geredet. Damit wird
umgesetzt, was die Aargauer Stimmberechtigten mit der Annahme der Initiative
«Ja für Mundart im Kindergarten» am 18. Mai 2014 verlangt haben.
An den Real- und Sekundarschulen sind auf
dieses Schuljahr hin die minimalen Klassengrössen auf 13 Schüler an den Real-
und 15 Schüler an den Sekundarschulen angehoben worden. Das kann kleinere
Schulen in Bedrängnis bringen, da sie nun die erforderliche Anzahl Klassen
nicht mehr bilden können.
Neu erfolgt der Übertritt von der
Primarschule an einen Oberstufentyp grundsätzlich auf der Basis einer
Empfehlung durch die Primarlehrperson. Es werden keine Aufnahmeprüfungen an die
Bezirks- oder Sekundarschule mehr durchgeführt. Auch eine Wiederholung des
Schuljahres ist an der Oberstufe nicht mehr möglich. Bei ungenügenden
Leistungen folgt künftig ein Wechsel in einen tieferen Oberstufentyp.
Inspektorat abgeschafft
Reorganisiert
wurde auch die Aufsicht über die Volksschule. Dies führte zu einer Reduktion
von acht Stellen. Es gibt keine Inspektoren mehr, eine zentrale Schulaufsicht
hat deren Funktion übernommen. Die Schulaufsicht konzentriert sich auf die
Begleitung von öffentlichen Schulen im Zusammenhang mit der externen
Schulevaluation. Sie interveniert bei begründeten Hinweisen auf Störungen des
Schulbetriebs oder bei Nichteinhaltung von kantonalen Vorgaben. Zudem steht die
Schulaufsicht bei Fragen im schulischen Kontext zur Verfügung.
Schliesslich
haben elf Schulen die Chance, ab diesem Schuljahr unabhängig entscheiden zu
können, wie sie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel einsetzen
wollen. Diese Schulen sind Teil eines zweijährigen Schulversuchs. Ziel ist die
Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Verwendung der finanziellen Mittel
und die Erweiterung des Handlungsspielraums der Schule vor Ort. Wenn das
klappt, sollen ab 2020 alle Schulen in den Genuss der neuen Freiheiten beim
Einsatz der finanziellen Mittel kommen.
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