17. Mai 2016

Lehrerbericht als Promotionsgrundlage

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen will nicht nur die Zeugnisnoten 1 und 2 abschaffen. Auch der Gesamtnotenschnitt als Promotionsgrundlage soll wegfallen und durch einen Bericht des Lehrers ersetzt werden.
Notendurchschnitt soll nicht mehr über Promotion entscheiden, SRF Regional, 14.5.


«Fördern und fordern»: das ist das Motto im heutigen Schulalltag. Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen will dies nun konsequent umsetzen. «Der fachbezogene Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler wird weiterhin mit Noten codiert. Angepasst wird die Definition der Notenskala», heisst es dazu im Protokoll des Erziehungsrates. «Im Zusammenhang mit dieser Überarbeitung wird vorgeschlagen, auf die Notenwerte 2 und 1 zu verzichten, da eine differenzierte Abstufung von ungenügenden Leistungen wenig sinnvoll erscheint.»


Aber nicht nur die Noten 2 und 1 sollen abgeschafft werden. Der Erziehungsrat will auch auf die «erforderliche Notensumme für den Promotionsentscheid» verzichten: «Als Promotionsgrundlage am Ende eines Schuljahres dient eine Gesamteinschätzung. Diese berücksichtigt den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand, bzw. ab der zweiten Primarschulklasse das Notenbild in allen Fächern, die bisherige Lernentwicklung sowie die aktuelle Lernsituation der Schülerin bzw. des Schülers», heisst es dazu im Bericht des Erziehungsrates. Und: «Konsequenterweise führt die neue Promotionsgrundlage zu einem Wegfall der Ausschilderung von Promotionsfächern.»

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