26. Mai 2016

Gesunder Menschenverstand

Der Basler Bildungsdirektor Christoph Eymann hält das Rechtsgutachten zur Therwiler Handschlag-Verweigerung für überflüssig. Auch andere finden klare Worte zur Affäre. 
Zu lange gewartet, aber richtig entschieden, Basler Zeitung, 26.5. von Christian Horisberger, Christian Fink, Joël Hoffmann, Borix Gygax

Der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann findet deutliche Worte: Das Resultat des Rechtsgutachtens sei für ihn keine Über­raschung. «Ich hätte hierfür kein Rechtsgutachten gebraucht. Ich finde, mit gesundem Menschenverstand muss es möglich sein, dass man ein Begrüssungs- oder Verabschiedungsritual, das bei uns üblich ist, beinhaltet und nötigenfalls auch einfordert.»

Die Regeln in der Volksschule basieren auf unserem Rechtssystem und tragen der Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit Rechnung, sagt Eymann. Kollidieren gewisse Normen, etwa beim Schwimmunterricht, «so sehen wir uns aufgrund des Bundes­gerichtsentscheids auf der rechtlich sicheren Seite». Von daher sei es für ihn im Fall des verweigerten Handschlages nicht nötig gewesen, ein spezielles Rechtsgutachten erstellen zu lassen.

Kein Verständnis bei Muslimverband
Auch beim grössten Schweizer Muslimverband kommt das Vorgehen der Baselbieter Bildungsdirektion schlecht an. Montassar Benmrad, Präsident der Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (Fids), empfiehlt zwar den Schülern den Handschlag mit Lehrern, doch in diesem Fall hätte man viel früher muslimische Organisationen einbinden können, um Lösungen zu suchen statt spezielle Reglemente aufzusetzen. «Sobald man über bis zu 5000 Franken Strafe spricht und das Migrationsamt einschalten möchte, ist die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben», kritisiert Benmrad.

Das Machtwort der Bildungsdirektion sei eine Erleichterung für die Lehrer im Baselbiet, sagt Michael Weiss, Geschäftsführer des Lehrerverbands Baselland (LVB), weil es Klarheit schaffe. Wichtig sei auch, dass die temporäre Lösung der Therwiler Schul­leitung – «die gar keine war» – vom Tisch ist (siehe Text oben). Die Argumentation der Bildungsdirektion, die Gleichstellung höher zu gewichten als die Religionsfreiheit, überzeuge ihn. Weiss kritisiert jedoch das Vorgehen der Bildungsdirektorin. «Monica Gschwind hätte von Anfang an Sanktionen aussprechen und in Kauf nehmen sollen, dass diese möglicherweise angefochten werden.»

Michael Weiss geht davon aus, dass so oder so das letzte Wort vor Gericht gesprochen wird, denn das Gutachten sei kein Urteil. «Insofern hätte man sich das Geld dafür sparen können.» Der LVB begrüsse aber das Bestreben nach mehr Austausch zwischen den Schulen, der Sicherheits- und Bildungsdirektion, um Probleme in der Integration frühzeitig anzugehen.

Integration vor Religionsfreiheit
Der Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK), Christoph Hänggi (SP) wollte die Regelung über den Handschlag nicht kommentieren. Er habe sich bisher nicht dazu geäussert und halte es auch jetzt so. Anders sein Vorgänger Paul Wenger: «Ich begrüsse den Entscheid der Bildungsdirektion sehr. Jedes andere Ergebnis hätte mich auch sehr verwundert und überrascht», sagt der SVP-Landrat. Wenger unterstützt die Stossrichtung, wonach in solchen Fällen der generelle Wille zur Integration und die Fähigkeit dazu stärker zu gewichten seien als die Religionsfreiheit. Damit haben einerseits die Schule und die Lehrpersonen Rechtssicherheit, andererseits wüssten auch Schüler und Eltern, woran sie sind. 

Schwierige Umsetzung
Die ausführliche Begründung erachtet Wenger als fair und korrekt. Er begrüsst zudem, dass das Bildungs­gesetz nur Aussagen zum Verhältnis zwischen Schule und Schülern regle und für Problematiken im Umfeld der Integration anderer Natur andere Stellen zuständig seien, sei es das Amt für Migration oder die Sicherheitsdirektion.

Der Bildungsdirektorin macht Wenger keinen Vorwurf, dass ein halbes Jahr verstrich, ehe sie eine klare Stellungnahme abgegeben hat. «Als sie vom Fall Kenntnis erhielt, reagierte sie rasch.» Das Ergebnis der Abklärung sei fundiert, dies rechtfertige die relativ lange Dauer. «Und es ist ja auch nicht so, dass zwischenzeitlich Menschenleben gefährdet gewesen wären.» Gschwind habe einen guten Job gemacht.

Beat W. Zemp, Zentralpräsident Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, sieht Probleme in der Umsetzung: Was gibt es für Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Handschlag verweigert werde? Oder wie lässt sich das formaljuristisch korrekt machen? Indem die Begrüssung in der Hausordnung integriert ist? «In den Schulgesetzen steht nirgends, dass es eine Pflicht gibt, die Hände zu schütteln, meines Wissens auch nicht in der Hausordnung.» Zemp kritisiert zudem die Therwiler Schulleitung: «Gewissen Schülern Ausnahmeregelungen zugestehen, wenn die Begrüssung zur Schulkultur gehört, geht nicht.»


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