Ab dem Jahr 2016 ist in Basel-Stadt
die Alters-Entlastung für Lehrpersonen erst ab 57. statt dem 55. Lebensjahr
möglich.
Spätere Alters-Entlastung für Lehrer, Basler Zeitung, 13.4.
Die
für das baselstädtische Staatspersonal beschlossene Erhöhung des Rentenalters
von 63 auf 65 Jahre hat am Mittwoch erneut den Grossen Rat beschäftigt. Er hat
die Altersentlastung der Lehrerschaft ebenfalls zwei Jahre später angesetzt,
dies per Jahresbeginn 2016.
Die Regierung
wollte die Bezugs-Dauer für die Altersentlastung der Lehrerschaft belassen und
dazu deren Beginn parallel zur der Rentenaltererhöhung verschieben. Sonst
entstünden ab 2024/25 jährliche Mehrkosten von 1,2 Millionen Franken. Ab 55
Jahren muss man heute als Volljob-Lehrkraft zwei Wochenlektionen weniger
unterrichten.
Der Bildungs-
und Kulturkommission schien die simple Verschiebung zu hart respektive
politisch nicht opportun, auch weil für Ältere teils bereits
PK-Übergangsregelungen gelten. Sie schlug nach intensivem internen Ringen vor,
stattdessen die Altersentlastung zwei Jahre später als gemäss Regierungsvorlage
nach hinten zu verschieben.
Das Ringen
ging im Ratsplenum weiter: Linke wiesen darauf hin, dass das Lehramt immer
anspruchsvoller werde und Lehrkräfte nicht per Federstrich zwei Jahre später
ausgelaugt seien. Bürgerliche sprachen hingegen von einem Privileg und
ungerechtfertigten Mehrkosten. Ein Nichteintretensantrag des Grünen Bündnis'
blieb chancenlos.
Die Rechte
samt GLP setzte sich am Ende mit 49 gegen 41 Stimmen durch, sodass die
Anpassung per 2016 gilt. In der Schlussabstimmung wurde das Schulgesetz mit 78
gegen 14 Stimmen dann klar entsprechend geändert. Laut Erziehungsdirektor
Christoph Eymann sind von der Vorlage derzeit 70 Lehrkräfte betroffen, später
noch einmal soviele.
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