Das
Kindergartenpersonal im Kanton Zürich beklagt sich, es sei unterbezahlt. Dass
es bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent bloss 87 Prozent der Lohnklasse
erhalte, sei diskriminierend, schreiben die Gewerkschaft VPOD, der Zürcher Lehrerverband
(ZLV) und der Verband Kindergarten Zürich (VKZ) am Freitag in einer gemeinsamen
Mitteilung.
Kindergärtnerinnen wollen Kanton anklagen, NZZ, 6.3. von Corsin Zander
Die
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz erachtet die Diskriminierung als
glaubhaft. Sie hat dem Kanton Zürich empfohlen, abzuklären, ob Lohnanpassungen
vorgenommen werden können. Als Arbeitgeber trägt er die Beweislast, den
Nachweis zu erbringen, dass die Lohneinstufung korrekt ist. Doch er weigert
sich, den Empfehlungen nachzukommen. Bettina Gubler, Personalbeauftragte der
Bildungsdirektion verweist auf ein Bundesgerichtsurteil von 1999. Es hält fest,
eine Entlöhnung von 87 Prozent in der Lohnklasse des Kindergartenpersonals sei
nicht diskriminierend. Da sich seither nichts Wesentliches verändert habe, sehe
sie keinen Grund, dies weiter abzuklären, sagt Gubler und fügt an: «Wenn die
Verbände dies anders sehen, soll ein Gericht entscheiden, ob der Kanton bei der
Besoldung etwas ändern muss.»
Brigitte
Fleuti, VKZ-Präsidentin und selbst Kindergärtnerin, widerspricht: «Seit dem
Bundesgerichtsentscheid hat sich einiges geändert.» Der Beruf sei nicht mehr
mit demjenigen von vor 16 Jahren vergleichbar. Er sei sehr viel umfangreicher
und anspruchsvoller geworden, seit der Kindergarten 2008 als erste Stufe im
Bildungswesen kantonalisiert worden sei. Seither ist er Teil der Volksschule.
So hätten die Aufgaben und die Arbeitszeit zugenommen, doch der Lohn sei gleich
geblieben. Kindergärtnerinnen und Kindergärtner arbeiten laut Fleuti nach
Lehrplan und müssen Zeugnis- und Standortgespräche führen, wie das in der
Schule auch der Fall ist. Den Grund für die Diskriminierung sieht sie darin,
dass es ein typischer Frauenberuf sei. So bekomme ein Werktstattchef, also
jemand in einem typischen Männerberuf, in der gleichen Lohnklasse wie die
Kindergärtnerinnen 100 Prozent ausbezahlt.
Die
Verbände wollen an ihrer nächsten Sitzung nun prüfen, beim Verwaltungsgericht
gegen den Kanton zu klagen. Wie die Verbände in ihrer Mitteilung schreiben,
sind sie sowie 18 Einzelklägerinnen «gewillt, auf juristischem Weg die
Lohndiskriminierung zu bekämpfen».
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