Kopftuch als Integration-Hindernis, Bild: Keystone
Walliser SVP will Kopfbedeckungen an Schulen verbieten, Tages Anzeiger, 20.2.
Keine
Kopfbedeckungen mehr an Walliser Schulen – das fordert eine kantonale
Volksinitiative, welche von der Walliser SVP lanciert wurde. Die Initianten
machten keinen Hehl daraus, dass sich die Initiative vor allem gegen das Tragen
eines Kopftuchs richtet.
Das Kopftuch sei ein
religiöses Symbol, für das es an Walliser Schulen keinen Platz gebe, sagte am
Freitag Jean-Luc Addor, Co-Präsident des Initiativkomitees. Die Schule im
Wallis sei nicht laizistisch, vielmehr stünden christliche Werte im
Vordergrund.
Kopftuch
nicht bloss religiöses Symbol
Dass Kopftücher im
Unterricht an Walliser Schulen noch ein marginales Phänomen darstellen, räumten
selbst die Initianten ein. Es sei jedoch besser vorzubeugen, sagte Addor. Er
betrachtet das Kopftuch auch als Integrations-Hindernis.
Darüber hinaus fordere
die Initiative gleiche Regeln für alle, sagte Franz Ruppen, Co-Präsident des
Initiativkomitees. Unabhängig des Geschlechts, der sozialen oder kulturellen
Herkunft müssten für alle Schüler die gleichen Pflichten gelten.
Das Kopftuch sei nicht
bloss ein religiöses Symbol, sondern Ausdruck einer kulturellen Identität und
eines politischen Islams. In diesem Sinne verletzt die Initiative nach Ruppens
Ansicht auch nicht die Glaubensfreiheit.
Verfassungsrechtliche
Zulässigkeit offen
Neben dem Wallis führten
Kopftuch-Verbote an mehreren Ostschweizer Schulen bisher für politische
Debatten und Gerichtsverfahren. Der Fall der Thurgauer Gemeinde Bürglen ging
bis vor Bundesgericht. In Bürglen verbot die Schulordnung eine Kopfbedeckung.
Das Bundesgericht
entschied im Juli 2013, dass zwei betroffene Schülerinnen weiterhin mit dem
Kopftuch die Schule besuchen dürfen. Das höchste Gericht kam zum Schluss, dass
auf Basis der Schulordnung die Anordnung eines generellen Verbots zum Tragen
des Kopftuchs nicht zulässig sei.
Komitee
stand hinter Minarettverbot
Diese Frage müsste nach
Ansicht der Richter aus Lausanne in einem formellen Gesetz geregelt werden. Die
Grundsatzfrage, ob ein solches Gesetz vor der Bundesverfassung standhalten
würde, hatte das Bundesgericht im Fall Bürglen noch nicht zu klären.
Im Tessin wurde im
September 2013 an der Urne ein Verhüllungsverbot angenommen. In der Folge
dürfen Ganzkörperschleier (Burka) oder Gesichtsschleier (Niqab) nicht mehr im
öffentlichen Raum getragen werden.
Ende Januar kündigte das
«Egerkinger Komitee» eine Volksinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot
auf Basis des Tessiner Initiativtextes an. Das Komitee stand bereits hinter dem
Minarettverbot.
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