Die langgedienten Schaffhauser Kindergärtnerinnen haben vor dem
Obergericht nicht glaubhaft machen können, dass ihre Löhne diskriminierend
sind. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht bei einer öffentlichen Beratung
gelangt. Der Fall geht nun zurück ans Obergericht.
Rückschlag für Schaffhauser Kindergärtnerinnen, Tages Anzeiger, 21.2.
Das Obergericht wird aber prüfen müssen, ob allenfalls das
Gleichbehandlungsgebot verletzt worden ist, als die Kindergärtnerinnen mit
langer Berufserfahrung in das neue Lohnsystem eingereiht wurden.
Die erste sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat den
Entscheid am Mittwoch mit drei zu zwei Stimmen gefällt und damit eine
Beschwerde des Schaffhauser Regierungsrats teilweise gutgeheissen.
Das Schaffhauser Obergericht hatte im Dezember 2016 entschieden, dass
die seit November 2005 ausbezahlten Löhne an die 24 beschwerdeführenden
Kindergärtnerinnen die Lohngleichheit verletzten. Sie wiesen die Sache deshalb
an den Regierungsrat zur Festlegung diskriminierungsfreier Löhne zurück.
(Urteil 8C_56/2017 vom 21.02.2018)
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