Für die Gesellschaft und die Wirtschaft haben die an Volksschulen
verwendeten Lehrpläne beachtliche Auswirkungen. Deshalb sind sie von legitimem
öffentlichem Interesse. Der Lehrplan 21 wurde unter Ausschluss des
Meinungsbildungsprozesses der Schulen im stillen Kämmerlein ausgearbeitet.
Federführend war ein Kabinett, sprich die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK),
welche ohne Auftrag und ohne Legitimation einen Lehrplan mit einer völlig neuen
Ideologie erarbeitet hat und jetzt den Schulen aufzuzwängen plant. Interne
kritische Stimmen wurden übergangen. Diese Heimlichtuerei ist nicht im Sinne
unserer Rechtsstaatlichkeit und ein Hintergehen des Stimmvolkes. Die Art und
Weise wie die EDK den Lehrplan 21 mit derart gravierenden Veränderungen an der
öffentlichen Meinung wie auch an kritischen Fachleuten hat vorbeischmuggeln
wollen, ist mit unseren Grundwerten nicht zu vereinbaren. In unserem System der
direkten Demokratie ist es opportun, sich einer sachlichen Auseinander- setzung
zu stellen.
Jürg Wiedemann kämpft mit der Starken Schule Baselland für mehr Mitsprache beim Lehrplan 21, Bild: Basler Zeitung
Lehrplan unter Ausschluss der Öffentlichkeit entwickelt, Basler Zeitung, 18.5. von Jürg Wiedemann
Gemäss Umfrage der Bildungsdirektion lehnen 60 Prozent der
Lehrpersonen den kompetenzorientierten Lehrplan 21 ab. Sie erachten ihn als
erhebliches Risiko für die Schüler/- innen bei der schulischen Entwicklung. Die
Politik muss diese grossen Bedenken der Fachexperten, der Lehrpersonen ernst
nehmen. Deshalb ist es richtig, mit der landrätlichen Bildungskommission (BKSK)
ein zusätzliches Gremium zur Absicherung einzubauen. Die BKSK besteht ebenfalls
aus Fachexperten in Bildungsfragen und hat die notwendige Kompetenz, den
Lehrplan 21 zu überprüfen und dem Landrat Antrag zu stellen. Dieser kann dann
den Lehrplan absegnen oder an den Bildungsrat zurückweisen. Die Kompetenz, den
Lehrplan zu verändern, erhält der Landrat mit der Bildungsvorlage «Lehrplan
21», über die wir am 5. Juni abstimmen, nicht.
Faktisch ändert sich damit an der heutigen Situation nur wenig. Ein Ja
am 5. Juni hat jedoch eine gewichtige Konsequenz, die nur für diesen einen Fall
«Lehrplan 21» gilt. Bis anhin konnte der Bildungsrat autonom und abschliessend
einen neuen Lehrplan beschliessen. Er musste keine anderen Meinungen von
Fachleuten einholen. Stimmt das Volk am 5. Juni zur Bildungsvorlage aber zu, so
wird der Bildungsrat sich mit den Schulen und der landrätlichen
Bildungskommission absprechen und einen ausgewogenen, gesellschaftlich und
schulpolitisch mehrheitsfähigen Lehrplan präsentieren müssen.
Dass ehemalige Mitglieder des Bildungsrats das eigene Gremium trocken
als Abnickgremium bezeichnen, führt bei dessen Mitgliedern zu emotionalen
Ausbrüchen. Nüchtern betrachtet muss jedoch klar festgehalten werden, dass die
Bildungsräte zwar hoch engagiert, aber weder zeitlich noch fachlich in der Lage
sind, eine derart komplexe Materie wie die Erarbeitung von Lehrplänen adäquat
zu überblicken. Mit einer oder zwei Sitzungen pro Monat verfügt der Bildungsrat
auch nicht über die Ressourcen für eine derart umfangreiche Arbeit. Die
Realität sieht deshalb – wie Kenner bestätigen – wie folgt aus: Die
Bildungsdirektion respektive Verwaltungsleute arbeiten eine Vorlage fixfertig aus
und präsentieren diese dem Bildungsrat. Dieser stellt Fragen und diskutiert
die zum Teil sehr umfangreichen und komplexen Vorlagen. Dass den Fachexperten
der Verwaltung, die täglich nichts anderes machen, bei der Beratung nur schwer
Paroli zu bieten ist, liegt auf der Hand. Deshalb verwundert es auch nicht,
dass der Bildungsrat mangels zeitlicher Ressourcen und Fachkompetenz die
Vorlagen in den meisten Fällen ohne relevante Änderungen absegnen muss. Für ein
normales Miliz-Bildungsratsmitglied, das nicht hauptberuflich mit Bildung zu
tun hat, ist es praktisch unmöglich zu entscheiden, was pädagogisch sinnvoll
und umsetzbar ist.
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