18. Mai 2016

Miliz-Bildungsrat bei Lehrplan 21 überfordert

Für die Gesellschaft und die Wirtschaft haben die an Volksschulen verwendeten Lehrpläne beachtliche Auswirkungen. Deshalb sind sie von legitimem öffentlichem Interesse. Der Lehrplan 21 wurde unter Ausschluss des Meinungsbildungsprozesses der Schulen im stillen Kämmerlein ausgearbeitet. Federführend war ein Kabinett, sprich die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), welche ohne Auftrag und ohne Legitimation einen Lehrplan mit einer völlig neuen Ideologie erarbeitet hat und jetzt den Schulen aufzuzwängen plant. Interne kritische Stimmen wurden übergangen. Diese Heimlichtuerei ist nicht im Sinne unserer Rechtsstaatlichkeit und ein Hintergehen des Stimmvolkes. Die Art und Weise wie die EDK den Lehrplan 21 mit derart gravierenden Veränderungen an der öffentlichen Meinung wie auch an kritischen Fachleuten hat vorbeischmuggeln wollen, ist mit unseren Grundwerten nicht zu vereinbaren. In unserem System der direkten Demokratie ist es opportun, sich einer sachlichen Auseinander- setzung zu stellen.












Jürg Wiedemann kämpft mit der Starken Schule Baselland für mehr Mitsprache beim Lehrplan 21, Bild: Basler Zeitung
Lehrplan unter Ausschluss der Öffentlichkeit entwickelt, Basler Zeitung, 18.5. von Jürg Wiedemann


Gemäss Umfrage der Bildungsdirektion lehnen 60 Prozent der Lehrpersonen den kompetenzorientierten Lehrplan 21 ab. Sie erachten ihn als erhebliches Risiko für die Schüler/- innen bei der schulischen Entwicklung. Die Politik muss diese grossen Bedenken der Fachexperten, der Lehrpersonen ernst nehmen. Deshalb ist es richtig, mit der landrätlichen Bildungskommission (BKSK) ein zusätzliches Gremium zur Absicherung einzubauen. Die BKSK besteht ebenfalls aus Fachexperten in Bildungsfragen und hat die notwendige Kompetenz, den Lehrplan 21 zu überprüfen und dem Landrat Antrag zu stellen. Dieser kann dann den Lehrplan absegnen oder an den Bildungsrat zurückweisen. Die Kompetenz, den Lehrplan zu verändern, erhält der Landrat mit der Bildungsvorlage «Lehrplan 21», über die wir am 5. Juni abstimmen, nicht.

Faktisch ändert sich damit an der heutigen Situation nur wenig. Ein Ja am 5. Juni hat jedoch eine gewichtige Konsequenz, die nur für diesen einen Fall «Lehrplan 21» gilt. Bis anhin konnte der Bildungsrat autonom und abschliessend einen neuen Lehrplan beschliessen. Er musste keine anderen Meinungen von Fachleuten einholen. Stimmt das Volk am 5. Juni zur Bildungsvorlage aber zu, so wird der Bildungsrat sich mit den Schulen und der landrätlichen Bildungskommission absprechen und einen ausgewogenen, gesellschaftlich und schulpolitisch mehrheitsfähigen Lehrplan präsentieren müssen.


Dass ehemalige Mitglieder des Bildungsrats das eigene Gremium trocken als Abnickgremium bezeichnen, führt bei dessen Mitgliedern zu emotionalen Ausbrüchen. Nüchtern betrachtet muss jedoch klar festgehalten werden, dass die Bildungsräte zwar hoch engagiert, aber weder zeitlich noch fachlich in der Lage sind, eine derart komplexe Materie wie die Erarbeitung von Lehrplänen adäquat zu überblicken. Mit einer oder zwei Sitzungen pro Monat verfügt der Bildungsrat auch nicht über die Ressourcen für eine derart umfangreiche Arbeit. Die Realität sieht deshalb – wie Kenner bestätigen – wie folgt aus: Die Bildungsdirektion respektive Verwaltungsleute arbeiten eine Vorlage fixfertig aus und präsentieren diese dem ­Bildungsrat. Dieser stellt Fragen und diskutiert die zum Teil sehr umfangreichen und komplexen Vorlagen. Dass den Fachexperten der Verwaltung, die täglich nichts anderes machen, bei der Beratung nur schwer Paroli zu bieten ist, liegt auf der Hand. Deshalb verwundert es auch nicht, dass der Bildungsrat mangels zeitlicher Ressourcen und Fachkompetenz die Vorlagen in den meisten Fällen ohne relevante Änderungen absegnen muss. Für ein normales Miliz-Bildungsratsmitglied, das nicht hauptberuflich mit Bildung zu tun hat, ist es praktisch unmöglich zu entscheiden, was pädagogisch sinnvoll und umsetzbar ist.

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