8. September 2015

Zürcher Oberstufen gelangen ans Bundesgericht

Das im April 2015 vom Kantonsrat verabschiedete neue Gemeindegesetz sieht vor, dass es in Parlamentsgemeinden keine eigenständigen Schulgemeinden mehr geben darf. Betroffen davon sind die Oberstufenschulen Dübendorf-Schwerzenbach, Wädenswil-Schönenberg-Hütten, Bülach, Nänikon-Greifensee und Uster. Ihre Aufgaben würden mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes von den politischen Gemeinden übernommen.
Oberstufen wehren sich, NZZ, 8.9. von Walter Bernet



Mit Ausnahme von Uster haben sich diese Sekundar- und Oberstufen nun aber zusammengetan, um beim Bundesgericht Beschwerde gegen die neue Gesetzesbestimmung einzureichen. Sie alle sind Gemeindegrenzen überschreitende Kreisgemeinden und müssten sich - so will es das Gesetz - bis zum Ende der nächsten Legislatur auflösen. Unterstützt werden sie von sechs politischen Gemeinden, die für ihre Oberstufenschüler nach der Auflösung neue Lösungen suchen müssten. Es sind dies Schwerzenbach, Greifensee, Bachenbülach, Winkel, Höri und Hochfelden.
Andreas Sturzenegger, Präsident der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach, ist überzeugt, dass die Beschwerde gute Chancen hat. Die Kantonsverfassung definiere klar, wie Schulgemeinden ausgestaltet sein sollen: als Versammlungsgemeinden. Es sei nicht einzusehen, warum sich der Gesetzgeber nicht an die Vorgabe der Verfassung halte.

Die beschwerdeführenden Oberstufengemeinden, die Primarschulen Schönenberg und Schwerzenbach sowie die politische Gemeinde Schwerzenbach hatten sich schon 2011 im Rahmen der Vernehmlassung gegen die neue Bestimmung gewehrt, und zwar mit Erfolg: Die überarbeitete Vorlage des Regierungsrats von 2013 sah von der Integration von Schulgemeinden in Parlamentsgemeinden ab. Daran änderte auch der Kantonsrat zunächst nichts, obwohl die vorberatende Kommission mehrheitlich anderer Ansicht war. Erst ein Rückkommensantrag des Wädenswiler Stadtpräsidenten und Kantonsrats Philipp Kutter (cvp.) brachte im Parlament Anfang Februar die Wende.

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