Mit Vornoten ins Kurz-Gymi, NZZ, 8.10. von Stefan Hotz
Das Aufnahmeverfahren für das Gymnasium hat die
Politik in jüngster Zeit verschiedentlich beschäftigt. 2013 lehnte es der
Kantonsrat ab, die Gemeinden zu Vorbereitungskursen für die Aufnahmeprüfung zu
verpflichten. Im Vorjahr hatte der Regierungsrat die mündliche Prüfung für den
Übertritt in das Langgymnasium abgeschafft und die Probezeit auf ein halbes
Jahr verlängert. Auf den Schulbeginn 2015/16 sollen zwei Neuerungen für das
Kurzgymnasium in Kraft treten: Mathematik wird gegenüber Sprachen stärker
gewichtet, und zur Aufnahmeprüfung sind neben Sek-A- auch Sek-B Schüler
zugelassen.
Der letzte Punkt hatte zur Folge, dass der Einbezug
von Vorleistungen in die Aufnahmeprüfung entfallen soll. Dies, weil die Noten
aus Sek A und Sek B aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen nicht
vergleichbar sind. Das heisst umgekehrt, dass allein die Aufnahmeprüfung
entscheidend wäre. In diesem Punkt verlangt nun die Mehrheit der
kantonsrätlichen Bildungskommission (KBIK) eine Kurskorrektur: Vorleistungen
seien auch künftig bei der Aufnahme in das Kurzgymnasium zu berücksichtigen,
hat sie am Dienstag bekanntgegeben. Sie teilt die Meinung von Bildungsexperten,
dass dieses Vorgehen Fehlzuteilungen verhindert und einen Beitrag zum
chancengleichen Zugang an die Mittelschulen leistet. In welcher Form die
Vorleistungen zu berücksichtigen sind, lässt sie bewusst offen. Möglich bleibt
auch ein Empfehlungsverfahren, wie es einige Kantone kennen.
Auslöser für die Stellungnahme ist der Antrag zu
einer im Juni 2013 vorläufig unterstützten parlamentarischen Initiative von SP,
GP und EVP für die Abschaffung der Aufnahmeprüfung. Mit dieser Forderung
blieben in der KBIK die Grünen allein. Für sie fördert das heutige Verfahren
die «Bildungsvererbung», weil weiterhin das Portemonnaie der Eltern Einfluss
auf die Zugangschancen zum Gymnasium habe.
Eine starke Minderheit aus SVP, FDP und CVP hält
dagegen an der Position des Regierungsrates und damit am Verzicht auf den
Einbezug der Vornoten fest. Sie lehnt es ab, ein erst auf das Schuljahr 2015/16
umzusetzendes Verfahren bereits wieder zu ändern. Das bringe Unruhe in das
System und untergrabe die Rechtssicherheit, argumentiert sie. Vor einer
weiteren Überprüfung seien erst Fakten und Erfahrungen zu sammeln.
Die Minderheit hat 6 der 15 Stimmen in der KBIK.
Die Vertreter von GLP, EVP und EDU bilden mit SP und GP die Mehrheit. Sie
machte ihre Haltung bereits Anfang Jahr in einer von der Regierung abweichenden
Stellungnahme bekannt. Dennoch bleiben die Mehrheitsverhältnisse im Rat
ungewiss.
Zünglein an der Wage ist die in der Kommission
nicht vertretene BDP. Ihr bildungspolitischer Sprecher Stefan Hunger
(Mönchaltorf) neigt der Meinung der Minderheit zu. Das Thema werde in der
Fraktion aber noch besprochen. SVP, FDP, CVP und BDP belegen 92 der 180 Sitze
im Rat. Es wird also knapp, KBIK-Präsident Ralf Margreiter (gp., Zürich) will
denn auch keine Prognose abgeben. Das Thema beschäftige nicht nur Eltern und
Lehrer, sagte er, sondern auch in der Kommission sei intensiv darüber
diskutiert worden. Einig ist diese sich darin, dass das Potenzial der Schüler
schon vor der 6. Primarklasse besser ausgelotet werden soll.
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