Dissonanzen beim Lehrplan 21, Basler Zeitung, 15.10. von Thomas Dähler
Der Lehrplan 21 ist ein Projekt der Deutschschweizer Kantone, das
von allem Anfang an unter keinem guten Stern stand. Von Bildungsexperten im
stillen Kämmerlein ausgeheckt, wurde der Lehrplan sowohl von Lehrerinnen und
Lehrern als auch von einer breiten Öffentlichkeit seit der Veröffentlichung der
Entwürfe massiv kritisiert. Es erstaunt deshalb nicht, dass alle vier
Nordwestschweizer Kantone mit dem Lehrplan 21 anders umgehen. Die meisten
Kantone planen die Einführung des Lehrplans 21 im Jahr 2017.
Verschieden
gehen die Nordwestschweizer Kantone mit dem Lehrplan 21 um. Der Kanton
Basel-Stadt beabsichtigt, den Lehrplan bereits 2015, zwei Jahre vor dem
Richttermin, einzuführen. Der Kanton Solothurn hat erst vor Kurzem den
Zeitpunkt weiter hinausgeschoben: Gemäss jetziger Planung soll er 2018
eingeführt werden. Gross ist die Opposition hingegen in den Kantonen Aargau und
Baselland. Im Aargau wurde gar eine Volksinitiative gegen den Lehrplan 21
lanciert. Dies hat Bildungsdirektor Alex Hürzeler veranlasst, den Einführungstermin,
wenn überhaupt, auf 2021 zu verschieben. Im Kanton Baselland wird aufgrund
einer Parlamentarischen Initiative der Entscheid für oder gegen den Lehrplan –
und insbesondere für oder gegen die im Lehrplan enthaltenen neuen Sammelfächer
– aller Voraussicht nach vom Volk an der Urne gefällt.
Zurzeit
steckt der Lehrplan 21 in der Überarbeitung, nachdem die Vernehmlassung wenig
positiv ausgefallen war. Angesagt ist die Kürzung des überbordenden
Kompetenzenkatalogs, der Verzicht auf ideologische Haltungen sowie eine Senkung
von als zu hoch erachteten Anforderungsniveaus. Die überarbeitete Version muss
der Steuergruppe vorgelegt werden – ein Ausschuss der Deutschschweizer
Erziehungsdirektorenkonferenz. Hat diese keine Einwände, wird der Lehrplan 21
Ende Jahr von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz definitiv
freigegeben. Ordnet die Steuergruppe weitere Korrekturen an, könnte dies gemäss
Communiqué «mit einer Anpassung des Zeitplans verbunden sein».
Offen
ist aber, ob die Kantone den Lehrplan überhaupt einführen. «Der Entscheid über
die Einführung des Lehrplans im Kanton sowie die Erarbeitung allfälliger
hierfür nötiger Anpassungen und Ergänzungen liegt in der Zuständigkeit der
Kantone», halten die Erziehungdirektoren fest. Von einer einheitlichen
Stundentafel für die Kantone sah das Gremium explizit ab. Die Kantone sind
frei, wie sie zur Harmonisierung der Lerninhalte beitragen. Auf Bundesebene gab
es bisher keine Anhaltspunkte für eine Intervention.
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