Eine Elterngruppe will den Entscheid des Bundesgerichts zum fehlenden Anspruch auf Schulunterricht in einem der
romanischen Idiome nicht akzeptieren. Sie hat eine Beschwerde an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt. Die II. Öffentlichrechtliche
Abteilung des Bundesgerichts war im vergangenen Juli zum Schluss gekommen, dass
die in der Bundesverfassung verankerte Sprachenfreiheit keinen Anspruch auf
Schulunterricht in einem der fünf Idiome verleiht. Als Landessprache sei nur
das Rätoromanische als solches anerkannt, nicht aber seine einzelnen Idiome.
Auch die Verfassung des Kantons Graubünden gehe nicht weiter. Dem
grundrechtlichen Anspruch von Minderheiten sei Genüge getan, wenn der
Unterricht in romanischer Sprache angeboten werde. Hintergrund des Lausanner
Verdikts waren die 2007 gestarteten Pilotversuche mit Rumantsch Grischun als
Schulsprache. Mehrere Gemeinden aus dem Münstertal und der Surselva hatten sich
beteiligt. In der Folge formierte sich aber Widerstand gegen das künstlich geschaffene
Rumantsch Grischun als Schulsprache.
Quelle: sda
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