12. Oktober 2013

Romanen rufen Strassburg an

Eine Elterngruppe will den Entscheid des Bundesgerichts zum fehlenden Anspruch auf Schulunterricht in einem der romanischen Idiome nicht akzeptieren. Sie hat eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt. Die II. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts war im vergangenen Juli zum Schluss gekommen, dass die in der Bundesverfassung verankerte Sprachenfreiheit keinen Anspruch auf Schulunterricht in einem der fünf Idiome verleiht. Als Landessprache sei nur das Rätoromanische als solches anerkannt, nicht aber seine einzelnen Idiome. Auch die Verfassung des Kantons Graubünden gehe nicht weiter. Dem grundrechtlichen Anspruch von Minderheiten sei Genüge getan, wenn der Unterricht in romanischer Sprache angeboten werde. Hintergrund des Lausanner Verdikts waren die 2007 gestarteten Pilotversuche mit Rumantsch Grischun als Schulsprache. Mehrere Gemeinden aus dem Münstertal und der Surselva hatten sich beteiligt. In der Folge formierte sich aber Widerstand gegen das künstlich geschaffene Rumantsch Grischun als Schulsprache.
Quelle: sda

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