Der Kanton Zürich soll die Gemeinden und Schulen weiterhin im digitalen Wandel nur unterstützen und Empfehlungen zur Entwicklung abgeben, schreibt der Zürcher Regierungsrat. «Die Gemeinden und Schulen wiederum sind gefordert, die Situation in pädagogischer und technischer Hinsicht laufend zu überprüfen und zukunftsgerichtet die notwendigen Schritte zu unter nehmen.»
Damit nimmt der Regierungsrat ablehnend zu einer
Motion Stellung, welche die Dietiker SP-Kantonsrätin Rosmarie Joss gemeinsam
mit ihrer Parteikollegin Carmen Marty Fässler (Adliswil) Ende August
eingereicht hatte.
Digitaler Wandel: Die Zürcher Regierung will den Schulen keine Lösung vorgeben, Limmattaler Zeitung, 9.11., von Ruedi Burkart
Grosse Unterschiede im Umgang mit digitalen Geräten
an Schulen
Die beiden hatten in ihrem Vorstoss eine Anpassung
im Volksschulgesetz gefordert: «Das Schulmaterial muss umfassender beschrieben
werden.» Alles für den Unterricht benötigte Material müsse kostenlos zur
Verfügung gestellt werden – insbesondere auch die für das digitale Lernen
benötigten Computer oder Tablets. «Für die Schule ist es extrem
effizienzsteigernd, wenn sämtliche Schülerinnen und Schüler über eine
standardisierte Lösung verfügen», hatten Rosmarie Joss und Carmen Marty Fässler
in ihrer Motion geschrieben.
Die Unterschiede seien heute massiv; während in
einzelnen Schulgemeinden alle Schüler mit digitalen Geräten ausgestattet würden,
seien in anderen kaum Geräte vorhanden. «Dies führt zu verschiedenen
Qualitätsstandards innerhalb der Volksschule.» Dabei sei es bezüglich
Chancengerechtigkeit immens wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler
möglichst gleiche Voraussetzungen hätten, hielten die Motionärinnen fest.
Reine Vorgaben sollen für Chancengerechtigkeit
ausreichen
Eine Standardisierung der Lösungen will der
Regierungsrat aus «ordnungs- und finanzpolitischen Erwägungen» aber nicht
vorantreiben, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion schreibt. Denn die
Zürcher Volksschule bestehe aus rund 500 Schulen, für die 187 Schulpflegen
zuständig sind. «Mit reinen Vorgaben zur Ausstattung kann weder der
Unterschiedlichkeit der Schulen Rechnung getragen noch die Chancengerechtigkeit
gewährleistet werden.»
Bereits 2012 habe die Fachstelle Bildung und ICT
des Volksschulamts für Schulen einen ICT-Guide herausgegeben, der die
pädagogische Verankerung der Nutzung von digitalen Medien in der Schule
aufnehme, schreibt der Regierungsrat. «Die Gemeinden und Schulen im Kanton
Zürich haben bereits grosse Investitionen in ihre digitale Infrastruktur
getätigt.» Sie seien auf dem Weg zur Umsetzung der Power- Variante gemäss
Grundlagenbericht «ICT an Zürcher Volksschulen 2022».
Durch die Einführung des Lehrplans 21 mit den
Modulen Medien und Informatik ab der fünften Klasse und der
Anwendungskompetenzen bereits ab dem Kindergarten bestünden verpflichtende
Vorgaben für die Schulen.
Der Zürcher Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat
deshalb, die Motion abzulehnen.
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