Die Bildungskommission (BiK) des bernischen Grossen Rats findet es gut, dass die Sonderschulbildung im Kanton Bern neu unter das Dach der Bildungs- und Kulturdirektion kommen soll. Für sie sollte das aber auch bei der Frühförderung so sein.
Grossratskommission will ganze Sonderpädagogik unter einem Dach, sda, 4.11.
Für Eltern von Kindern mit
Beeinträchtigungen wäre es einfacher, wenn sie von der Geburt der Kinder bis
zum Ende der obligatorischen Schulpflicht die gleiche Direktion als
Ansprechpartner hätten: Das findet die BiK laut einer Mitteilung des Grossen
Rats vom Mittwoch.
Mitte August hatte die
Kantonsregierung die geplante Revision des Volksschulgesetzes ans Parlament
verabschiedet. Diese Vorlage schafft die Voraussetzung dafür, dass die
Sonderschulbildung unter das Dach der Bildungsdirektion kommt. Bis anhin war
sie bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion angesiedelt.
Der Grosse Rat wird die
Revision voraussichtlich in der Wintersession 2020 in erster Lesung beraten.
Mit der Revision soll im Kanton Bern, wie andernorts auch, ein standardisiertes
Abklärungsverfahren eingeführt werden für Kinder mit Bedarf an
sonderpädagogischen Massnahmen.
Weiter werden die
Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen der heutigen Sonderschulen an jene der
Regelschulen angeglichen. Schliesslich schafft die Vorlage die Grundlagen für
die Förderung von sportlichen oder musischen Talenten in der Schule.
Gegen Beteiligung an Lehrmittelverlag
Mit knappen Mehrheiten
verlangt die Bildungskommission weitere Änderungen im Volksschulgesetz.
Namentlich soll sich der Kanton zukünftig nicht mehr an Verlagsunternehmen
beteiligen können.
Die Forderung nach dem Verkauf der Anteile des Kantons Bern an der Schulverlag plus AG sei bereits Teil einer im letzten Jahr überwiesenen Motion gewesen, heisst es zur Begründung. Die Kommissionsminderheit entgegnet, dass eine jetzige Gesetzesänderung die Verhandlungsposition des Kantons schwächen würde.
Die Kommissionsmehrheit möchte zudem das Obligatorium der Bildungsdirektion zur Verwendung der Lehrmittel etwas aufweichen. Entsprechen Lehrmittel gewissen Vorgaben, sollen die Schulen aus einer Liste von Lehrmitteln auswählen können. Die Kommissionsminderheit lehnt diese Forderung ab. Diese Wahl sei bereits heute möglich.
Mehr an Schulsozialarbeit zahlen
Die Kommissionsmehrheit wird dem Grossen Rat auch beantragen, dass sich der Kantonsanteil der Kosten bei der Schulsozialarbeit gegenüber der aktuellen Praxis von 10 Prozent auf mindestens 30 bis maximal 50 Prozent erhöhen soll.
Die Schulsozialarbeit der Gemeinden leiste wichtige präventive Integrationsarbeit und solle zusätzliche Unterstützung vom Kanton bekommen. Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass der bisherige Verteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden stimmt.
Sehr knapp abgelehnt wurde der Antrag, Blockzeiten für Kindergärten nicht mehr für obligatorisch zu erklären. Ebenso knapp wurde ein Antrag zur Einführung von Bildungsgutscheinen für die freie Schulwahl im Bereich der Talentförderung abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission war dagegen, weil damit ein Grundprinzip der Volksschule aufgeweicht würde.
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