7. Oktober 2020

Unbezahlter Urlaub bei Quarantäne

Nach Reisen in Risikoländern ist eine Quarantäne vorgesehen. Sollte diese Lehrer betreffen, müssen sie dafür unbezahlten Urlaub beziehen. Dasselbe gilt auch für alle anderen Arbeitnehmer.

Nach Reisen in Risikoländern müssen Lehrer unbezahlten Urlaub beziehen, Aargauer Zeitung, 7.10. von Noemi Lea Landolt

Die strikten Regeln nach einer Reise in ein Risiko­gebiet gelten auch für Lehrpersonen und Schulkinder. Falls die zehntägige Quarantäne in die Unterrichtszeit fällt, müssen Lehrerinnen und Lehrer – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – unbezahlten Urlaub beziehen. Die Schule kann für die Dauer der Quarantäne eine Stellvertretung einsetzen.

Philipp Grolimund, dem Präsidenten des Aargauer Schulleiterverbands, ist keine Schule bekannt, die eine Stellvertretung einsetzen musste, weil eine Lehrperson nach einer Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne musste und nicht unterrichten konnte. «Mir sind nur Schulen bekannt, die eine Stellvertretung einsetzen mussten, weil Lehrpersonen positiv getestet wurden beziehungsweise wegen Verdacht getestet wurden und bis zum negativen Testresultat zu Hause blieben.»

Kein Fernunterricht während der Quarantäne

Wie viele Aargauer Schülerinnen und Schüler wegen Reisen in ­Risikogebiete in Quarantäne ­waren, lässt sich nicht eindeutig sagen. Michel Hassler, Mediensprecher des Gesund­heitsde­par­tements, sagt auf Anfrage, es hätten sich rund 1300 Personen im schulpflichtigen Alter via Formular beim Kantonsärztlichen Dienst gemeldet. «Wir können aber nicht sagen, ob es sich tatsächlich um Schülerinnen und Schüler oder Einreisende mit einem anderen Profil, zum Beispiel Touristen, handelt.»

Philipp Grolimund sagt, es habe an zahlreichen Aargauer Schulen Kinder gegeben, die nach den Sommerferien in Quarantäne waren. An «seiner» Schule in Laufenburg habe es drei solche Situationen gegeben, sagt Grolimund. «Eltern haben sich gemeldet, die Kinder blieben zu Hause und wurden mit Arbeiten versorgt, wie in einem Krankheitsfall», sagt er. Fernunterricht sei während der Quarantäne nicht vorgesehen. 

 

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