Nach Reisen in Risikoländern ist eine Quarantäne vorgesehen. Sollte diese Lehrer betreffen, müssen sie dafür unbezahlten Urlaub beziehen. Dasselbe gilt auch für alle anderen Arbeitnehmer.
Nach Reisen in Risikoländern müssen Lehrer unbezahlten Urlaub beziehen, Aargauer Zeitung, 7.10. von Noemi Lea Landolt
Die strikten Regeln nach einer Reise in ein Risikogebiet
gelten auch für Lehrpersonen und Schulkinder. Falls die zehntägige Quarantäne
in die Unterrichtszeit fällt, müssen Lehrerinnen und Lehrer – wie alle anderen
Arbeitnehmer auch – unbezahlten Urlaub beziehen. Die Schule kann für die Dauer
der Quarantäne eine Stellvertretung einsetzen.
Philipp Grolimund, dem Präsidenten des Aargauer
Schulleiterverbands, ist keine Schule bekannt, die eine Stellvertretung
einsetzen musste, weil eine Lehrperson nach einer Reise in ein Risikogebiet in
Quarantäne musste und nicht unterrichten konnte. «Mir sind nur Schulen bekannt,
die eine Stellvertretung einsetzen mussten, weil Lehrpersonen positiv getestet
wurden beziehungsweise wegen Verdacht getestet wurden und bis zum negativen
Testresultat zu Hause blieben.»
Kein Fernunterricht während der Quarantäne
Wie viele Aargauer Schülerinnen und Schüler wegen
Reisen in Risikogebiete in Quarantäne waren, lässt sich nicht eindeutig
sagen. Michel Hassler, Mediensprecher des Gesundheitsdepartements, sagt auf
Anfrage, es hätten sich rund 1300 Personen im schulpflichtigen Alter via
Formular beim Kantonsärztlichen Dienst gemeldet. «Wir können aber nicht sagen,
ob es sich tatsächlich um Schülerinnen und Schüler oder Einreisende mit einem
anderen Profil, zum Beispiel Touristen, handelt.»
Philipp Grolimund sagt, es habe an zahlreichen
Aargauer Schulen Kinder gegeben, die nach den Sommerferien in Quarantäne waren.
An «seiner» Schule in Laufenburg habe es drei solche Situationen gegeben, sagt
Grolimund. «Eltern haben sich gemeldet, die Kinder blieben zu Hause und wurden
mit Arbeiten versorgt, wie in einem Krankheitsfall», sagt er. Fernunterricht
sei während der Quarantäne nicht vorgesehen.
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