1. August 2020

Was tun mit Kindern, die aus Risikoländern in die Schule zurückkehren?

Sofia verbrachte die Sommerferien in Brasilien, Leon im Kosovo. Nach ihrer Rückkehr dürften die beiden Schüler des fiktiven Beispiels nicht direkt wieder die Schulbank drücken. Da die Länder zu den Risikogebieten gehören, müssen sich Rückkehrer bei der Ankunft in der Schweiz zehn Tage in Quarantäne begeben. Doch was geschieht, wenn sich Schüler am ersten Schultag verplappern und dabei klar wird, dass die Eltern sie statt in Quarantäne ins Klassenzimmer geschickt haben?

"Lehrer sollen Schüler aus Risikoländern sofort nach Hause schicken", 20 Minuten, 30.7. von Bettina Zanni

Der Bund sieht einen klaren Ablauf vor. Die Quarantäne sei auch für Kinder, die aus einem Risikoland zurückkehrten, obligatorisch, sagt Daniel Dauwalder, Mediensprecher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Die Eltern müssten sich und die Kinder bei den kantonalen Behörden melden. Auch hätten sie die Schule zu informieren, damit die Kinder den Schulstoff während der Quarantäne bearbeiten könnten. «Lehrer oder Schulleiter sollen zudem Kinder, die zum Unterricht erscheinen und von denen sie wissen, dass sie in einem Risikoland in den Ferien waren, unter Benachrichtigung der Eltern sofort nach Hause schicken.»

Gesunder Menschenverstand zähle

Bei Rückkehrern aus Risikoländern zählt der gesunde Menschenverstand, wie Thomas Minder, Präsident des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH), zu «Blick» sagte. «Wenn mir ein Kind sagt, es sei in Serbien in den Ferien gewesen, dann schicke ich es nach Hause.» Quarantäne-Polizei dürfen die Lehrer nicht spielen. Laut der Zürcher Regierungspräsidentin Silvia Steiner ist es unzulässig, dass die Lehrpersonen den Ferienort der Schülerinnen und Schüler aktiv erfragen. Sollte eine Lehrperson feststellen, dass Quarantäneregeln nicht eingehalten werden, reiche es, das Gespräch mit den Eltern zu suchen.


Etwa das Volksschulamt des Kantons Zürich hat einen Muster-Elternbrief mit dem Titel «Textbausteine Elternbrief Sommerferien Quarantäne» erstellt. Darin steht, dass Eltern die Schule informieren, sollte ihr Kind wegen den Quarantänebestimmungen die Schule nach den Sommerferien nicht besuchen können. Ein Anspruch auf Fernunterricht besteht nicht.

Schulen gingen zu weit

Einen Schritt weiter geht die Schule Männedorf ZH. Diese fordert laut der «Zürichsee-Zeitung» alle Familien, die in ein Risikoland reisen, auf, sich unabhängig vom Zeitpunkt der Rückkehr bei der Schulleitung zu melden. «Wir wollen gern vorher wissen, was Sache ist, und nicht erst hinterher die Überraschung erleben», sagt Schulpräsident Wolfgang Annighöfer (FDP). Man habe die Formulierung des Musterbriefs deshalb bewusst angepasst.


Damit überspannt die Schule aber den Bogen. Laut Dominika Blonski, Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, passten auch andere Gemeinden das Wording des Elternbriefs an. Schulen dürften jedoch nicht verlangen, dass Eltern vorab über die Reise in ein Risikoland informierten, hält Blonski fest. Ausserdem müssten sie auch im Nachhinein das Risikoland nicht offenlegen. Die betroffenen Schulgemeinden würden nun über ihr Fehlverhalten informiert. Ob etwa die Schule Männedorf das Vorgehen angepasst hat, bleibt unklar. Ferienhalber war die Schule am Donnerstag nicht erreichbar.

 


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