Sofia verbrachte die Sommerferien in Brasilien, Leon im Kosovo.
Nach ihrer Rückkehr dürften die beiden Schüler des fiktiven Beispiels nicht
direkt wieder die Schulbank drücken. Da die Länder zu den Risikogebieten
gehören, müssen sich Rückkehrer bei der Ankunft in der Schweiz zehn Tage in
Quarantäne begeben. Doch was geschieht, wenn sich Schüler am ersten Schultag
verplappern und dabei klar wird, dass die Eltern sie statt in Quarantäne ins
Klassenzimmer geschickt haben?
"Lehrer sollen Schüler aus Risikoländern sofort nach Hause schicken", 20 Minuten, 30.7. von Bettina Zanni
Der Bund sieht einen
klaren Ablauf vor. Die Quarantäne sei auch für Kinder, die aus einem Risikoland
zurückkehrten, obligatorisch, sagt Daniel Dauwalder, Mediensprecher des
Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Die Eltern müssten sich und die
Kinder bei den kantonalen Behörden melden. Auch hätten sie die Schule zu
informieren, damit die Kinder den Schulstoff während der Quarantäne bearbeiten
könnten. «Lehrer oder Schulleiter sollen zudem Kinder, die zum Unterricht
erscheinen und von denen sie wissen, dass sie in einem Risikoland in den Ferien
waren, unter Benachrichtigung der Eltern sofort nach Hause schicken.»
Gesunder Menschenverstand zähle
Bei Rückkehrern aus
Risikoländern zählt der gesunde Menschenverstand, wie Thomas Minder, Präsident
des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH), zu «Blick»
sagte. «Wenn mir ein Kind sagt, es sei in Serbien in den Ferien gewesen, dann
schicke ich es nach Hause.» Quarantäne-Polizei dürfen die Lehrer nicht spielen.
Laut der Zürcher Regierungspräsidentin Silvia Steiner ist es unzulässig, dass
die Lehrpersonen den Ferienort der Schülerinnen und Schüler aktiv erfragen. Sollte
eine Lehrperson feststellen, dass Quarantäneregeln nicht eingehalten werden,
reiche es, das Gespräch mit den Eltern zu suchen.
Etwa das Volksschulamt des Kantons Zürich hat einen Muster-Elternbrief mit dem
Titel «Textbausteine Elternbrief Sommerferien Quarantäne» erstellt. Darin
steht, dass Eltern die Schule informieren, sollte ihr Kind wegen den
Quarantänebestimmungen die Schule nach den Sommerferien nicht besuchen können.
Ein Anspruch auf Fernunterricht besteht nicht.
Schulen gingen zu weit
Einen Schritt weiter geht
die Schule Männedorf ZH. Diese fordert laut der «Zürichsee-Zeitung» alle
Familien, die in ein Risikoland reisen, auf, sich unabhängig vom Zeitpunkt der
Rückkehr bei der Schulleitung zu melden. «Wir wollen gern vorher wissen, was
Sache ist, und nicht erst hinterher die Überraschung erleben», sagt
Schulpräsident Wolfgang Annighöfer (FDP). Man habe die Formulierung des
Musterbriefs deshalb bewusst angepasst.
Damit überspannt die
Schule aber den Bogen. Laut Dominika Blonski, Datenschutzbeauftragte des
Kantons Zürich, passten auch andere Gemeinden das Wording des Elternbriefs an.
Schulen dürften jedoch nicht verlangen, dass Eltern vorab über die Reise in ein
Risikoland informierten, hält Blonski fest. Ausserdem müssten sie auch im
Nachhinein das Risikoland nicht offenlegen. Die betroffenen Schulgemeinden
würden nun über ihr Fehlverhalten informiert. Ob etwa die Schule Männedorf das
Vorgehen angepasst hat, bleibt unklar. Ferienhalber war die Schule am
Donnerstag nicht erreichbar.
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