Es ist ein Garant für Chancengleichheit: Die
kostenlose Volksschule in der Schweizer. Wenn Eltern einen Kleinkrieg mit einer
Schule anzetteln und die Kinder deswegen in eine andere Gemeinde eingeteilt
werden müssen, kann es jedoch teuer werden. Dann wird Schulgeld fällig, hat das
Bundesgericht im Fall von Zürcher Eltern entschieden.
Wegen Streit mit Schule: Zürcher Eltern müssen Schulgeld zahlen, Tages Anzeiger, 31.7.
Das Verhältnis zwischen Eltern und Schule sei
«unüberwindbar zerrüttet» gewesen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil.
Allerdings sieht das Bundesgericht die Schuld dafür vorwiegend bei den Eltern:
Diese seien nur begrenzt kooperationsbereit gewesen und hätten stattdessen
Lehrerin und Schulleiter fortlaufend kritisiert.
«Wenig
mütterliche Wärme»
Der Primarlehrerin, die Sohn und Tochter in einer
altersdurchmischten Klasse unterrichtete, attestierten die Eltern unter anderem
«unglaublichen Tatendrang, aber wenig mütterliche Wärme». Die Kinder würden mit
Verboten und Strafen eingeschüchtert.
Die Eltern forderten eine Supervision für die
Lehrerin und psychologische Betreuung für ihre Sprösslinge. Zudem verlangten
sie, dass ihre Kinder in der Nachbargemeinde zur Schule gehen könnten.
Nach einer schulpsychologischen Untersuchung kam
die Schulleitung zum Schluss, dass die beiden Kinder dort tatsächlich besser
aufgehoben seien. Allerdings sollten die Eltern dann Schulgeld bezahlen, denn
nur die Schule in der Wohngemeinde ist kostenlos. Pro Kind und Jahr machte dies
10'200 Franken.
Dies wollten die Eltern jedoch nicht zahlen,
weshalb sie sich bei der Zürcher Bildungsdirektion, beim Verwaltungsgericht und
schliesslich beim Bundesgericht darüber beschwerten.
Allerdings erfolglos. Die Eltern hätten den
Konflikt selbst geschürt, waren sich alle Instanzen einig. Der Staat sei nicht
verpflichtet, den kostenlosen Schulbesuch in einer anderen Gemeinde zu
ermöglichen. Zusätzlich zum Schulgeld müssen die Eltern nun auch noch 2000
Franken Gerichtskosten zahlen.
Selber Schuld
an der «unzumutbaren Situation»
Schon das Verwaltungsgericht kam im vergangenen
Jahr zum Schluss, dass die Eltern selber schuld sind, dass die Situation
«unzumutbar» wurde. Würde der Kanton auch in einem solchen Fall kein Schulgeld
erheben, so bedeute dies, dass Eltern ihre Kinder kostenlos in einer anderen
Gemeinde unterbringen könnten – einfach indem sie einen Streit eskalieren
liessen.
Den Kindern half die Versetzung in die
Nachbargemeinde offenbar. Die Situation habe sich deutlich entspannt.
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