An der Luzerner Volksschule wird die Schutzmaske nur auf der
Sekundarstufe und auch dort nur ausnahmsweise getragen. Insgesamt soll der
Schulunterricht so regulär wie möglich gestaltet werden, teilte die
Staatskanzlei am Montag mit.
Masken werden an der Luzerner Volksschule nur in Ausnahmefällen getragen, sda, 3.8.
In den Luzerner Gemeinden gehen ab 10. oder 17. August die Kinder und
Jugendlichen wieder in den Kindergarten, die Primarschule und die
Sekundarschule. Wie schon das vergangene Schuljahr, so werde auch dieses unter
dem Einfluss der Corona-Pandemie stehen, teilte die Staatskanzlei mit.
Für den Unterricht gilt ein Rahmenschutzkonzept der Dienststelle
Volksschulbildung. Ziel sei es, den Unterricht so regulär wie möglich zu
gestalten und die Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden.
Entschuldigte Absenz
Später mit der Schule beginnen werden möglicherweise die Schülerinnen
und Schüler, die sich während den Ferien in einem Risikoland aufgehalten haben.
Sie müssten nach ihrer Rückkehr für zehn Tage in die Quarantäne und dürften den
Unterricht nicht besuchen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Quarantäne werde
als entschuldigte Absenz ins Zeugnis eingetragen. Ein Anspruch auf
Fernunterricht bestehe nicht.
Das Schutzkonzept für die Luzerner Primar- und Sekundarschulen geht von
der Erkenntnis aus, dass Kinder bis zehn Jahre viel weniger erkranken als
Erwachsene und dass auch bei Jugendlichen die Erkrankungshäufigkeit trotz eines
kontinuierlichen Anstiegs bei zunehmenden Alter niedrig bleibt. Aufgrund des
kleinen Übertragungsrisikos müssten unter den Schülerinnen und Schülern die
Abstandsregeln nicht eingehalten werden, heisst es in dem Konzept.
Anders sieht es aus im Umgang zwischen Lehrern und Schülern. Hier solle
wenn möglich ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Im
Kindergarten und in den ersten zwei Primarschuljahren sei dies indes weniger
nötig und möglich.
Im normalen Unterricht der Primar- und Sekundarstufe sind im Kanton
Luzern keine Masken vorgesehen, diese müssen im Schulzimmer aber vorhanden
sein. Zur Verfügung gestellt werden sie von den Schulen.
Schutz der Lehrer
Eingesetzt werden sollen die Masken etwa von Personen mit
Krankheitssymptomen oder wenn der Abstand von 1,5 Metern während mehr als 15
Minuten zwischen dem Lehrer und den Schülern nicht eingehalten werden kann. Der
Lehrer solle dann eine Maske tragen, auf der Sekundarstufe könnten auch die
Schülerinnen und Schüler angewiesen werden, dies zu tun, heisst es in dem
Konzept. Eine Maskenpflicht könne für eine Sekundarklasse eingeführt werden,
wenn sie von einem besonders gefährdeten Lehrer unterrichtet wird.
Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Kinder haben beim
Ankommen im Schulzimmer die Hände mit Seife zu waschen. Die Schulzimmer sollen
regelmässig gelüftet und die Oberflächen und Griffe gereinigt werden.
Der Haushalts- und der Sportunterricht sollen regulär stattfinden. Die
Hygienevorschriften seien aber strikte zu beachten, heisst es in dem
Schutzkonzept. Sportarten mit intensivem Körperkontakt sollten vermieden
werden.
Bereits Mitte Juli war bekannt geworden, dass in Luzerner Gymnasien und
Berufsschulen eine Maskenpflicht herrschen solle, wenn der Abstand nicht
eingehalten werden könne.
Für die Gymnasiasten und Berufsschüler gilt in Luzern (wie auch in den Kantonen Jura und Neuenburg) nach den Sommerferien Maskentragpflicht. Wieso wird zwischen der Sekundarschule und dem Gymnasium ein Unterschied gemacht?
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