5. August 2020

Lehrer nicht verantwortlich für Einhaltung der Quarantäne ihrer Schüler

Die Thurgauer Schulen können so mit dem neuen Schuljahr beginnen, wie sie aufgehört haben. Eine Maskenpflicht gibt es fürs Erste nicht. Dass Schüler nach der Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne bleiben, sei in der Verantwortung der Eltern. Schüler, die in Quarantäne sind, erhalten keinen Fernunterricht, aber Lernmaterial für diese Zeit.

Keine Maskenpflicht an Thurgauer Volksschulen - Lehrer "nicht verantwortlich" für Einhaltung der Quarantänepflicht ihrer Schüler, St. Galler Tagblatt, 4.8. von Larissa Flammer

Der Kanton Thurgau verzichtet zurzeit auf eine Maskenpflicht an der Volksschule. Dies hat die zuständige Task-Force am Montag entschieden um am Dienstag den Schulen mitgeteilt. Im Newsletter heisst es aber:

«Es ist nicht auszuschliessen, dass zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechender Veränderung der Lage eine Maskenpflicht angeordnet werden muss.»

Für diesen Fall hat der Kanton insgesamt 370'000 Hygienemasken für die Schulen an Lager, welche er bei Bedarf innerhalb weniger Tage zu einem Preis von 20 Rappen pro Stück den Schulgemeinden abgeben kann.

Die Schulen müssen jedoch weiterhin Hygienemassnahmen durchsetzen. Unter Erwachsenen und zwischen Erwachsenen und Schülern müssen die Abstandsregeln eingehalten werden, wenn dies den ordentlichen Schulbetrieb im Vollbetrieb nicht unverhältnismässig erschwert. Wenn dies nicht möglich ist, sind weitere Schutzmassnahmen, insbesondere das Tragen von Hygienemasken für Erwachsene, vorzusehen.

Lehrer sollen Schüler nicht aktiv nach Ferienland befragen

Schulen und Lehrpersonen sind nicht verantwortlich, dass Schüler nach den Ferien in einem Risikoland die Quarantänepflicht einhalten. Im Newsletter des Amts für Volksschule heisst es:

«Lehrpersonen sollen auch nicht aktiv erfragen, wo sich Schülerinnen und Schüler während der Ferien aufgehalten haben.»

Erhalten sie dennoch Kenntnis von Aufenthalten in Risikoländern, sollen sie das Gespräch mit den Eltern suchen und sie auf das korrekte Verhalten hinweisen.

Einem Musterbrief, den das Amt den Lehrern zur Verfügung stellt, ist zu entnehmen, dass Kinder während einer Quarantäne keinen Fernunterricht erhalten. Die Schule stelle jedoch Lernmaterial zur Verfügung und korrigiere Aufgaben.

Schulreisen und Lager können stattfinden

Während der ersten beiden Schulwochen ist auf Startveranstaltungen (in geschlossenen Räumen) und Sporttage mit mehreren Klassen zu verzichten. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehe Klarheit, ob sich allenfalls Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit angesteckt haben.

Elternabende können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können gemäss der Mitteilung auch Eltern ihre Kinder am ersten Schultag begleiten. Erste Priorität hat dabei der Abstand, zweite Priorität Hygienemasken und dritte Priorität die Erfassung von Kontaktdaten.

Auch Schulreisen und Lager können stattfinden. In der Mitteilung heisst es dazu: «Das Risiko, im Klassenverband zu erkranken, ist nicht wesentlich grösser als während des ordentlichen Unterrichts.» Mit Eltern, die ihr Kind nicht an einem Schullager teilnehmen lassen wollen, sollen die Schulgemeinden jedoch pragmatische Lösungen suchen.

 


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