Luzern, Jura und Neuenburg haben bereits die
Maskenpflicht für Gymnasien eingeführt, doch wie sieht es in den anderen
Kantonen aus? Und was passiert eigentlich, wenn ein Kind in einem Risikoland in
den Ferien war?
Eine Übersicht im Dickicht der kantonalen Massnahmen:
In diesen Kantonen gilt ab nächster Woche eine Maskenpflicht in den Schulen, Watson, 4.8. von Dennis Frasch
1.
Aargau: Keine Maskenpflicht – aber Plexiglasscheiben
Für die Volksschule wird
es im Aargau keine Maskenpflicht geben.
Schülerinnen und Schüler können sich im Klassenverband, auf dem Schulareal und
auf dem Schulweg weitgehend normal verhalten, sagt das Bildungsdepartement auf
Anfrage. Es müssen jedoch die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
An
einigen Schulen werden Plexiglasscheiben eingesetzt für Situationen, in denen
die Abstände zwischen den Lernenden und den Lehrpersonen nicht eingehalten
werden können.
Zudem behält sich der Kanton Aargau weiterhin je
nach epidemiologischer Lage vor, Masken als weitere Massnahme einzuführen. Wenn
es die epidemiologische Lage erfordert, erachte man eine Gesichtsmaske auf der Sekundarstufe II als Schutzmassnahme
zumutbar – auch wenn sich diese niemand wünscht. Weitere
Informationen über die Schutzmassnahmen finden Sie hier.
Ist ein Schüler aufgrund einer Reise in ein Risikoland bei Schulstart noch
in Quarantäne, so wird dies wie ein Krankheitsfall
behandelt. Es gibt also keine unentschuldigte Absenz und auch keine Bussen.
2.
Appenzell Ausserrhoden: Fernunterricht bei Quarantäne
Auch der Halbkanton Appenzell Ausserrhoden
setzt nicht auf eine Maskenpflicht. Situativ würden jedoch
Masken für die Schüler zur Verfügung stehen – zum Beispiel für das Benutzen des
ÖV. Erwachsene dürfen selbst entscheiden, ob sie Masken tragen wollen. Details
über das Schutzkonzept einzelner Schulen finden Sie hier.
Zudem hat der Kanton allen Eltern am 10. Juli einen
Brief geschrieben, indem sie auf die Quarantänepflicht bei Reisen in
Risikogebiete aufmerksam gemacht wurden. Absenzen gelten dementsprechend als
entschuldigt. Kinder, welche bei Schulstart noch in
Quarantäne sind, erhalten Fernunterricht.
3.
Basel-Landschaft: Schüler erhalten Schutzmasken
Im Kanton Basel-Landschaft wurden für das neue
Schuljahr zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen. Weil der Mindestabstand von
1,5 Metern nicht überall eingehalten werden kann, werden situativ Einzeltische
oder Trennwände installiert. Wo auch diese Massnahmen nicht umsetzbar sind, müssen analog zum öffentlichen Verkehr Schutzmasken getragen
werden. Auch auf Sportaktivitäten mit engem Körperkontakt soll
verzichtet werden.
Dafür hat der Kanton Schutzmaterial bestellt. Alle Schülerinnen und Schüler werden mit Schutzmasken für den Unterricht
ausgestattet. Dies gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer.
Das gesamte Schutzkonzept ist hier zu finden.
Wer
in einem Risikoland in den Ferien war und sich bei Schulstart noch in
Quarantäne befindet, gilt im Kanton Basel-Landschaft als entschuldigt. Auch auf
Bussen wird verzichtet. Dies, weil die Quarantäne-Massnahmen erst eingeführt
wurden, als der Kanton bereits Sommerferien hatte.
Die
Schulleitung würde jedoch ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten führen,
in welchem die Konsequenzen ihres Verhaltens aufgezeigt werden.
4.
Basel-Stadt: Keine generelle Maskenpflicht
In Basel-Stadt lässt man sich nicht auf Experimente ein.
«Wir befolgen die empfohlene Kaskade des Bundesrates, die besagt, dass der
Sicherheitsabstand den besten Schutz bietet», sagt Simon Thiriet,
Mediensprecher des Erziehungsdepartementes.
Das heisst: keine Maskenpflicht.
Es kann jedoch zu Ausnahmen kommen, nämlich überall dort, wo der
Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. So etwa in Labors beim
Biologie-Unterricht. Man hält sich zudem vor, die
Massnahmen situativ der Lage anzupassen.
Prinzipiell
setzt man in Basel-Stadt auf bereits bewährte Schutzmassnahmen, sprich:
Regelmässiges Händewaschen, Desinfizieren von Oberflächen und Abstand halten.
Wir wedeln ganz sicher nicht von
Beginn an mit Bussenzetteln.
, sagt Mediensprecher Simon Thiriet.
Schülerinnen und Schüler, die in einem Risikoland
in den Ferien waren und dementsprechend bei Schulstart in Quarantäne sind,
müssen mit unentschuldigten Absenzen rechnen.
Mediensprecher Simon Thiriet: «Wir wedeln ganz sicher nicht von Beginn an mit
Bussenzetteln, sondern suchen immer zuerst das Gespräch mit den
Erziehungsberechtigten und schauen die Situation genau an.»
5.
Bern: Es droht die Maskenpflicht
In
Bern hält man sich noch bedeckt, was die Schutzkonzepte angeht. Detaillierte
Informationen werden erst am Freitag, 7. August präsentiert. Also drei Tage vor
Schulbeginn.
Einiges ist jedoch bereits bekannt: So wird es eine Maskentragepflicht geben, und zwar
überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Wer für die
Masken aufkommen muss, ist noch nicht bekannt.
Auch
wie man mit Kindern, die aufgrund von Ferien in Risikogebieten in Quarantäne
müssen, umgehen will, ist noch nicht bekannt. watson wird dies, sobald weitere
Informationen bekannt sind, in diesem Artikel nachtragen.
6.
Schaffhausen: Keine Maskenpflicht
In der Volksschule gilt im Kanton Schaffhausen
aktuell keine Maskenpflicht. Dies ist auch im
nachobligatorischen Bereich, also den Berufsschulen, der Fall. «Ich hoffe sehr,
dass dies auch so bleiben wird», sagt Regierungsrat Christian Amsler.
Sicher
ist dies jedoch nicht. Die Gesundheitsbehörde wird dies in Abstimmung mit dem
Erziehungsdepartement diese Woche nochmals besprechen. Andere Massnahmen wie
Halbklassen oder ein Mix aus Präsenz- und Fernunterricht sind bislang nicht
vorgesehen.
Quarantänepflichtige Kinder sind
indes entschuldigt. Auch die Eltern müssen keine Bussen
befürchten.
7.
Solothurn: Keine generelle Maskenpflicht
Im Kanton Solothurn wird es weder in der Volksschule noch in den Kantons- und Berufsschulen
eine Maskenpflicht geben. Ein punktueller Einsatz, wenn die
Distanz über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten werden kann, sei jedoch
denkbar, sagt Elisabeth Ambühl-Christen vom Volksschulamt Solothurn auf
Anfrage.
Würde sich die epidemiologische Lage
verschlechtern, so behält sich der Kanton die Einführung einer
Maskenpflicht vor. Sollte es so weit kommen, müssten die
Schüler ihre Masken selbst mitbringen.
Auch im Kanton Solothurn gilt zudem: Muss ein
Schüler aufgrund einer Reise in ein Risikoland in Quarantäne, so gilt dies als entschuldigte Absenz. Die Schülerinnen und Schüler
erhalten dann Aufträge, die sie selbstständig von zuhause aus erfüllen können.
8.
St.Gallen: Verwarnung für Quarantäne-Kinder
Weil der Kanton St.Gallen die epidemiologische Lage
als stabil einstuft, verzichtet man derzeit auf eine
Maskenpflicht. Würde sich eine Schülerin oder ein Schüler mit
dem Coronavirus anstecken, stellt der Kanton die im gleichen Haushalt lebenden
Personen unter Quarantäne. Die anderen Schüler derselben Klasse und die
Lehrperson würden nicht unter Quarantäne gestellt.
Würden
sich zwei oder mehr Schüler infizieren, so wird die gesamte Klasse unter
Quarantäne gestellt.
Muss ein Kind aufgrund einer Reise in ein
Risikoland in Quarantäne, so folgt nach den Sommerferien erst eine Verwarnung. Geschieht dies nach den Herbstferien
erneut, so empfiehlt der Kanton, den Eltern eine Busse
auszusprechen.
9.
Thurgau: Noch kein Entscheid zur Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht ist im Thurgau aktuell nicht
vorgesehen, der Kanton prüft eine entsprechende Pflicht
jedoch für die Sekundarstufe I und II. Ein Entscheid soll sehr bald gefällt
werden.
Wer
die Masken bei einer Tragepflicht finanzieren würde, steht ebenfalls noch nicht
fest.
Der Kanton Thurgau hat zudem ein Schutzkonzept erlassen.
Dieses sieht, ähnlich wie bei den anderen Kantonen, vor allem die Einhaltung
von Abstandsregeln vor. Auch werden die Kontaktdaten aller Schüler erfasst.
Für den Fall einer
Quarantäne nach Besuch eines Risikolandes droht den Schülern kein Ungemach. Es wird eine
entschuldigte Absenz eingetragen und den Schülern werden Aufgaben und Material
für zuhause zur Verfügung gestellt.
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