31. März 2020

Noten zählen nur bis zum 16. März


Im Baselbiet sind nur die Noten bis zum 16. März zeugnisrelevant. Für Schüler, die knapp dran sind, kann das positive Auswirkungen haben.
Notenstopp: Schüler im Baselbiet könnten vom "Covid-19-Stempel" profitieren, BZ Basel, 31.3. von Kelly Spielmann

Die Baselbieter Regierung hat entschieden, wie der Abschluss des Schuljahrs 2019/2020 an den hiesigen Schulen trotz fehlendem Unterricht wegen Corona funktionieren soll. Dafür wurde eine dringliche Änderung der Verordnung für die schulische Laufbahn beschlossen. Für das Zeugnis sind die bis zum 16.März erbrachten und beurteilten Leistungen ausschlaggebend, heisst es im Paragrafen, der neu in der Verordnung zu finden ist. Im Zeugnis steht ausserdem der Vermerk «Covid-19», der erkennbar macht, dass es sich um eine verkürzte Beurteilungsperiode handelt.
Dass das Semester erst kurz zuvor, am 20. Januar, angefangen hat, ist laut Fabienne Romanens, Mediensprecherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) kein Problem: «Grundsätzlich gilt im Kanton Baselland das Prinzip der Jahrespromotion, das Zeugnis bildet also die Leistungen des gesamten Schuljahrs ab», sagt sie. Relevant sind dieses Jahr also alle Noten, welche die Schüler zwischen dem 14.August 2019 und dem 16.März 2020 erhalten haben.
Überlastung der Schüler soll verhindert werden
Ausser, die Baselbieter Schulen würden bis spätestens Mitte Mai wieder geöffnet: Dann könnte es zu Notenarbeiten kommen, die ebenfalls noch für das diesjährige Zeugnis zählen. Sollte dieses Szenario eintreten, müsse man jedoch eine Überlastung der Schüler durch Prüfungsfluten verhindern, heisst es im Begleitschreiben zur Verordnung.
Die Schulleitungen müssten dann mit der zuständigen Dienststelle – dem Amt für Volksschulen oder Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen – eine einheitliche Richtlinie festlegen. Die Lösung der Regierung gilt flächendeckend für den ganzen Kanton und scheint daher für alle Schüler fair. Doch was ist mit denjenigen Schülern, die ein schlechtes erstes Semester hatten und ihre Durchschnittsnote im zweiten Semester mit besseren Prüfungsergebnissen noch anheben wollten? «Sollten sich in punkto Übertritte oder Promotionen Härtefälle ergeben, entscheidet der Klassenkonvent aufgrund einer Gesamtbeurteilung», sagt Romanens.
Die Gesamtbeurteilung setzt sich aus weiterhin durchgeführten Lernkontrollen, den Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie der Persönlichkeitsentwicklung über das gesamte Schuljahr hinweg zusammen. «Beförderungsentscheide sollen in Anbetracht der ausserordentlichen Situation grundsätzlich wohlwollend gefällt werden», betont die BKSD-Sprecherin.
Abschlussprüfungen sollen stattfinden
Erfüllt ein Schüler die Anforderungen nicht, hat er also trotzdem Chancen, ins nächste Schuljahr zu kommen. Im ersten und zweiten Sekundarschuljahr könnte ein wohlwollender Entscheid aber auch bedeuten, dass ein Schüler ein Jahr wiederholt, statt in ein tieferes Niveau zu wechseln. Geht es um den Übertritt eines Schülers aus dem dritten Jahr in eine weiterführende Schule, entscheiden ebenfalls die Lehrpersonen, ob dieser möglich ist.
Die Regierung hat ausserdem entschieden, dass die Abschlussprüfungen der Gymnasien, Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen und Berufsschulen nicht abgesagt werden – vorerst. Dies, obwohl die Petition zweier Binninger mit mehr als 40000 Unterschriften fordert, dass dieses Jahr keine Prüfungen stattfinden. Stattdessen sollen Schüler ein Durchschnittszeugnis erhalten, in dem die Noten der vergangenen fünf oder sieben Semester zählen.
Der Kanton stützt sich auf die Regelung des Bundes. «Zurzeit erlaubt der Bundesrat deren Durchführung noch explizit», sagt die BKSD-Mediensprecherin. «Sollte die pandemiebedingte Situation andauern oder sich sogar verschärfen, muss auf nationaler Ebene entschieden werden, ob und wie die Abschlussprüfungen stattfinden werden.» Die Baselbieter Bildungsdirektion hoffe auf eine rasche Regelung, damit für die Schüler bald Klarheit und an Schulen Planungssicherheit herrscht, fügt Romanens an.
Basel-Stadt will vor Ostern entscheiden
Baselland ist nicht der einzige Kanton, der beginnt, wegen der Coronakrise besondere Massnahmen im Bereich Bildung zu treffen. Ähnliche Entscheide gibt es unter anderem in den Kantonen Zürich und Aargau. Schüler aus Basel-Stadt müssen sich jedoch noch gedulden: Der Kanton hat noch keine Massnahmen beschlossen, wie Simon Thiriet, Mediensprecher des Erziehungsdepartements, sagt. «Wir werden den Entscheid aber noch vor Ostern treffen und ihn kommunizieren.»


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