Im Baselbiet sind nur die Noten bis zum 16. März
zeugnisrelevant. Für Schüler, die knapp dran sind, kann das positive
Auswirkungen haben.
Notenstopp: Schüler im Baselbiet könnten vom "Covid-19-Stempel" profitieren, BZ Basel, 31.3. von Kelly Spielmann
Die Baselbieter Regierung hat
entschieden, wie der Abschluss des Schuljahrs 2019/2020 an den hiesigen Schulen
trotz fehlendem Unterricht wegen Corona funktionieren soll. Dafür wurde eine
dringliche Änderung der Verordnung für die schulische Laufbahn beschlossen. Für
das Zeugnis sind die bis zum 16. März erbrachten und beurteilten Leistungen
ausschlaggebend, heisst es im Paragrafen, der neu in der Verordnung zu finden
ist. Im Zeugnis steht ausserdem der Vermerk «Covid-19», der erkennbar macht,
dass es sich um eine verkürzte Beurteilungsperiode handelt.
Dass das Semester erst kurz
zuvor, am 20. Januar, angefangen hat, ist laut Fabienne Romanens,
Mediensprecherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) kein Problem:
«Grundsätzlich gilt im Kanton Baselland das Prinzip der Jahrespromotion, das
Zeugnis bildet also die Leistungen des gesamten Schuljahrs ab», sagt sie. Relevant
sind dieses Jahr also alle Noten, welche die Schüler zwischen dem 14. August 2019 und dem 16. März 2020 erhalten haben.
Überlastung der Schüler soll
verhindert werden
Ausser, die Baselbieter
Schulen würden bis spätestens Mitte Mai wieder geöffnet: Dann könnte es zu
Notenarbeiten kommen, die ebenfalls noch für das diesjährige Zeugnis zählen.
Sollte dieses Szenario eintreten, müsse man jedoch eine Überlastung der Schüler
durch Prüfungsfluten verhindern, heisst es im Begleitschreiben zur Verordnung.
Die Schulleitungen müssten
dann mit der zuständigen Dienststelle – dem Amt für Volksschulen oder
Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen – eine einheitliche Richtlinie
festlegen. Die Lösung der Regierung gilt flächendeckend für den ganzen Kanton
und scheint daher für alle Schüler fair. Doch was ist mit denjenigen Schülern,
die ein schlechtes erstes Semester hatten und ihre Durchschnittsnote im zweiten
Semester mit besseren Prüfungsergebnissen noch anheben wollten? «Sollten sich
in punkto Übertritte oder Promotionen Härtefälle ergeben, entscheidet der
Klassenkonvent aufgrund einer Gesamtbeurteilung», sagt Romanens.
Die Gesamtbeurteilung setzt
sich aus weiterhin durchgeführten Lernkontrollen, den Lern-, Arbeits- und
Sozialverhalten sowie der Persönlichkeitsentwicklung über das gesamte Schuljahr
hinweg zusammen. «Beförderungsentscheide sollen in Anbetracht der
ausserordentlichen Situation grundsätzlich wohlwollend gefällt werden», betont
die BKSD-Sprecherin.
Abschlussprüfungen sollen
stattfinden
Erfüllt ein Schüler die
Anforderungen nicht, hat er also trotzdem Chancen, ins nächste Schuljahr zu
kommen. Im ersten und zweiten Sekundarschuljahr könnte ein wohlwollender
Entscheid aber auch bedeuten, dass ein Schüler ein Jahr wiederholt, statt in
ein tieferes Niveau zu wechseln. Geht es um den Übertritt eines Schülers aus
dem dritten Jahr in eine weiterführende Schule, entscheiden ebenfalls die
Lehrpersonen, ob dieser möglich ist.
Die Regierung hat ausserdem
entschieden, dass die Abschlussprüfungen der Gymnasien, Fachmittelschulen,
Wirtschaftsmittelschulen und Berufsschulen nicht abgesagt werden – vorerst.
Dies, obwohl die Petition zweier Binninger mit mehr als 40000 Unterschriften
fordert, dass dieses Jahr keine Prüfungen stattfinden. Stattdessen sollen
Schüler ein Durchschnittszeugnis erhalten, in dem die Noten der vergangenen
fünf oder sieben Semester zählen.
Der Kanton stützt sich auf die
Regelung des Bundes. «Zurzeit erlaubt der Bundesrat deren Durchführung noch
explizit», sagt die BKSD-Mediensprecherin. «Sollte die pandemiebedingte
Situation andauern oder sich sogar verschärfen, muss auf nationaler Ebene
entschieden werden, ob und wie die Abschlussprüfungen stattfinden werden.» Die
Baselbieter Bildungsdirektion hoffe auf eine rasche Regelung, damit für die
Schüler bald Klarheit und an Schulen Planungssicherheit herrscht, fügt Romanens
an.
Basel-Stadt will vor Ostern
entscheiden
Baselland ist nicht der
einzige Kanton, der beginnt, wegen der Coronakrise besondere Massnahmen im
Bereich Bildung zu treffen. Ähnliche Entscheide gibt es unter anderem in den
Kantonen Zürich und Aargau. Schüler aus Basel-Stadt müssen sich jedoch noch
gedulden: Der Kanton hat noch keine Massnahmen beschlossen, wie Simon Thiriet,
Mediensprecher des Erziehungsdepartements, sagt. «Wir werden den Entscheid aber
noch vor Ostern treffen und ihn kommunizieren.»
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