27. März 2020

Keine mündliche Aufnahmeprüfung wegen Corona

Das Coronavirus wirbelt den Schulbetrieb gehörig durcheinander. Nun hat der Kanton Zürich entschieden, die mündliche Aufnahmeprüfung für das Gymnasium abzusagen. Auch wird auf eine Leistungsbeurteilung verzichtet.
Kanton Zürich sagt mündliche Aufnahmeprüfung für Gymnasium ab, Aargauer Zeitung, 26.3.
Das haben der Zürcher Regierungsrat und der Bildungsrat am Donnerstag bekannt gegeben. Damit erhielten die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen Gewissheit über ihre schulische und berufliche Zukunft nach den Sommerferien. Tatsache ist aber auch, dass der Eintritt ins Gymnasium dadurch erleichtert wird.
Die Beschlüsse im Detail:
Für die Aufnahme in die Kurzgymnasien/ Handelsmittelschulen/ Fachmittelschulen gilt dieses Jahr:
  • Die mündlichen Aufnahmeprüfungen werden nicht durchgeführt. Wer aufgrund der schriftlichen Prüfung noch zusätzlich die mündliche Prüfung hätte absolvieren müssen, wird automatisch ins Kurzgymnasium/in die Handelsmittelschule/in die Fachmittelschule aufgenommen.
  • Die Eignungsabklärungen für die Aufnahme ins K+S-Gymnasium und das Liceo Artistico werden anhand der bereits von den Schülerinnen und Schülern eingereichten Unterlagen vorgenommen. Die gestalterische Eignungsprüfung des Liceo Artistico findet nicht statt.
  • Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt die Aufnahmeprüfung am 9./10. März nicht ablegen konnten, wird weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung für die Nachprüfung gearbeitet.
Für alle Mittelschultypen sind die Promotionsbedingungen im Schuljahr 2019/2020 wie folgt geregelt:
  • Die Promotion wird im Frühlingssemester 2020 ausgesetzt. Der Promotionsstand am Ende des Herbstsemesters 2019/2020 wird um ein Semester verlängert.
  • Eine Leistungsbeurteilung findet nur in den für das Abschlusszeugnis massgebenden Fächern im zweitletzten und letzten Jahr vor den Abschlussprüfungen statt.
Für die Zulassung zur Berufsmaturität gilt:
  • Das Berufsmaturitätsreglement sieht bereits eine prüfungsfreie Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM 2) für gewisse Ausrichtungen der Berufsmaturität vor. Diese Möglichkeit wird nun auf alle Ausrichtungen der Berufsmaturität ausgeweitet.

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