28. Februar 2020

«Es gilt die Schulpflicht»


Herr Rudin, dürfen Eltern ihr Kind aus Angst vor dem Coronavirus nicht in die Schule schicken?
Der Schulunterricht ist obligatorisch, es herrscht eine Schulpflicht. Nur aufgrund der Befürchtung, das Kind könne sich anstecken, dürfen es Eltern nicht von der Schule nehmen. Das ginge nur mit einem Arztzeugnis. Nur die Angst vor einer Ansteckung reicht nicht für eine Dispens.
Quelle: 20 Minuten, 28.2.

Haben sich wegen des Coronavirus schon Lehrer bei Ihnen gemeldet?
Ich habe schon Anfragen von mehreren Schulen aus den Kantonen Zürich und Aargau erhalten. Sie wollten wissen, wie sie mit Eltern, die ihre Kinder aus Angst nicht mehr in die Schule schicken, umgehen sollen. Wir empfehlen den Schulen nicht, in dieser Ausnahmesituation mit einer Bussenandrohung zu reagieren, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause behalten, sondern, dass man das Gespräch mit den Eltern sucht. In dieser besonderen Situation würde ich als Jurist empfehlen, nicht alle Regeln durchboxen zu wollen. Ich würde also davon ausgehen, dass eine normale Schule das Gespräch sucht und die Sorgen ernst nimmt.

Wie hoch könnten denn Bussen ausfallen?
Das hängt davon ab, in welchem Kanton man wohnt. Im Normalfall sind es 200 Franken, es kommt aber auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern an.


Wissen die Schulen genug Bescheid?
Nein. Das Bedürfnis nach Information ist gross. Aktuelle Fragen sind: Wie soll man mit einem verdächtigen Kind umgehen? Gemäss unserer Empfehlung gäbe es eine Person im Schulhaus, die designiert wäre, das Kind ohne grosses Tamtam aus der Klasse und in ein schon vorbereitetes Klassenzimmer zu führen. Dort wird eine erste Einschätzung vorgenommen und im Bedarfsfall werden die Eltern informiert. Andere Fragen sind: Wie kann man ein Krisenteam aufstellen? Wie soll man etwa reagieren, wenn sich ein Kind abmeldet? Die Schulen wissen unserer Wahrnehmung nach nicht, wie man mit der Coronavirus-Situation umgehen soll. Sie werden zu wenig informiert.»

*Johann-Christoph Rudin ist Anwalt mit Schwerpunkt Schulrecht.

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