Wer als Lehrer arbeiten will, benötigt eine
Bewilligung. Theoretisch kann ihm diese Bewilligung auch wieder entzogen
werden. Das Problem: In der Praxis erfährt es die zuständige Behörde nicht
immer, wenn ein Lehrer beispielsweise alkoholisiert hinter dem Steuer erwischt
wurde.
Das soll jetzt ändern, verlangt die Bildungs- und
Kulturkommission des Kantonsrates. Sie ist dafür, dass im Kanton Solothurn
Meldepflichten eingeführt werden. Nehmen etwa Strafverfolgungsbehörden oder
Gerichte eine Lehrperson ins Visier, sollen sie das Bildungsdepartement
informieren müssen.
Zudem soll das Bildungsdepartement seinerseits ein
Melderecht erhalten. Erfährt das Departement von einer straffällig gewordenen
Lehrperson, soll es das den Anstellungs- und Aufsichtsbehörden weitermelden
dürfen, auch solchen in anderen Kantonen. Die Anstellungsbehörde kann dann
entscheiden, ob sie einem Lehrer kündigen will. Und die Aufsichtsbehörde kann
entscheiden, ob sie dem Lehrer die Berufsausübungs-Bewilligung entziehen will.
Meldepflicht ja, aber...
Die Forderung nach solchen Meldepflichten stammt
von SVP-Kantonsrätin Stephanie Ritschard. Die Bildungs- und Kulturkommission
unterstützt sie einstimmig. Ritschard möchte allerdings noch weitergehen, was
von der Kommission nicht goutiert wird.
Die Riedholzer Kantonsrätin möchte auch die Kesb
verpflichten, die Schulbehörden über Kindesschutzmassnahmen zu informieren,
wenn etwa ein Vater keinen Kontakt mehr zu seinem Kind haben darf. Das sei
nicht möglich, meint die Regierung, und das sieht jetzt auch die Kommission so.
Der Bund regle das Kindes- und Erwachsenenschutzgeheimnis, abweichende kantonale
Regelungen seien nicht zulässig.
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