Wird im Kanton Freiburg das Handy-Verbot an Schulen
missachtet, können die Geräte der Schülerinnen und Schüler eingezogen und
tagelang einbehalten werden, bis maximal zwei Wochen. Rechtsexperten finden das entsprechende kantonale
Reglement heikel. Dass das Handy den Schülern nach Schulschluss nicht wieder
ausgehändigt werde, sei unverhältnismässig. Andere Kantone wie zum Beispiel Baselland oder
Zürich sehen ebenfalls einen Einzug von Mobiltelefonen vor, dort erhalten die Schüler
die Geräte aber nach Schulschluss zurück.
Schule zieht Smartphones von Schülern tagelang ein, SRF, 27.5.
Der Vorsteher des zuständigen freiburgischen Amts
verteidigt die Massnahme mit ihrer Effizienz. Die betroffenen Schüler sollen
daraus etwas lernen.
An einer Schule in Murten ist es im Februar zu
einer alltäglichen Situation gekommen: Schüler sind dem Unterricht nicht
gefolgt, der Lehrer stellte sie als Strafe vor die Türe. Kurz darauf erwischte
er sie dann auch noch am Handy und bestimmte: Wegen Missachtung des
Handy-Verbots an der Schule müssen sie die Geräte im Sekretariat abgeben.
Abholen könnten die Schüler ihre Geräte erst wieder in drei Tagen.
Wichtige Anrufe für eine
Schnupperlehre verpasst
Das Problem: Einer der Schüler erwartete dringende
Rückrufe von Betrieben wegen einer möglichen Schnupperlehre. Der Vater des
Schülers erzählt im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», dass er an der Schule
intervenieren musste, damit sein Sohn zwischendurch wenigsten einen Blick auf
sein Handy werfen konnte. So wurde klar, dass er entsprechende Anrufe verpasst
hatte, konnte aber immerhin von zuhause aus den Betrieben zurückrufen.
Dürfen Schulen die Mobiltelefone ihrer Schüler als
Bestrafung über die Schulzeit hinaus einbehalten? Ja, sagt Andreas Maag, der
Vorsteher des kantonalen Amts für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht.
Dies sei in einem Reglement zum Schulgesetz des Kantons Freiburg seit 2016 so
geregelt. Die Schuldirektoren hätten eine solche Regelung verlangt, um eine
rechtliche Grundlage für den Handy-Einzug zu haben. Es handle sich um eine sehr
effiziente Massnahme, sagt Andreas Maag weiter.
Als Erziehungsmassnahme
unverhältnismässig
Rechtsprofessor Bernhard Waldmann von der
Universität Freiburg findet die Regelung rechtlich heikel. Dass Schülerinnen
und Schülern Mobiltelefone bei einem Verstoss gegen die Regeln weggenommen
werden, sei zwar möglich und rechtlich auch in Ordnung. Als erzieherische
Massnahme ein Handy während mehrerer Tage einzubehalten, sei jedoch
unverhältnismässig.
Andere Kantone gehen weniger weit
Die kantonale Regelung komme hier mit den
Grundrechten von Schülerinnen und Schülern in Konflikt. Insbesondere würde die
von der Verfassung postulierte Eigentumsgarantie unrechtmässig eingeschränkt,
wenn das Handy auch ausserhalb der Schulzeit weggesperrt werde. Der Kanton
Basel-Landschaft zum Beispiel sehe in einer Verordnung vor, dass Geräte
spätestens am Ende des gleichen Tages wieder zurückgegeben werden.
Rechtsprofessor Bernhard Waldmann bemängelt an der
Regelung im Kanton Freiburg zudem, dass die Massnahme nicht in einem
schriftlichen Verfahren durchgeführt wird, wie das sonst bei disziplinarischen
Massnahmen üblich sei. Das bedeutet, dass Schüler oder ihre Eltern die
Massnahme nicht anfechten können. Dies könnten sie einzig im Nachhinein, wenn
sie eine schriftliche Feststellungsverfügung einfordern.
Bisher keine Reklamationen oder
Beschwerden
Amtsvorsteher Andreas Maag verteidigt die Regelung,
auch wenn ihm bewusst sei, dass sie rechtlich heikle Bereiche betreffe. Es gebe
bisher jedoch keinen Gerichtsentscheid, der die Regelung in Frage stelle. Zudem
seien ihm bis zum jetzigen Fall keine Reklamationen oder Beschwerden von
Betroffenen bekannt.
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