Fast 22’000 Angestellte des Kantons Zürich erhalten im kommenden Jahr
mehr Ferien. Es sind dies alle Mitarbeitenden im Alter von 21 bis 49 Jahren,
die neu fünf statt vier Wochen Ferien im Jahr erhalten, wie der Regierungsrat
heute Donnerstag mitteilt. Genau genommen sind es drei zusätzliche Tage, denn
bisher hat der Regierungsrat allen rund 38’000 Angestellten jedes Jahr über den
Jahreswechsel zwei freie Tage gutgeschrieben, da die kantonale Verwaltung dann
geschlossen ist.
Mehr Ferien für Zürcher Kantonsangestellte, Tages Anzeiger, 25.4. von Corsin Zander
Per 1. Januar 2020 hat der
Regierungsrat die Vollzugsordnung zum Personalgesetz dahingehend geändert, dass
die freien Tage über den Jahreswechsel neu als Ferientage gelten. Damit
erhalten auch alle anderen Altersgruppen im Kanton zwei zusätzliche Ferientage.
Bei den unter 20- und 50- bis 59-Jährigen sind es neu insgesamt 27 Tage, bei
den über 60-Jährigen 32 Tage.
Keine Erhöhung der Arbeitszeit
Ursprünglich wollte der Regierungsrat die zusätzlichen Ferientage
kostenneutral umsetzen und die wöchentliche Arbeitszeit für alle Angestellten
von 42 auf 42,5 Stunden erhöhen. Darauf verzichtet der Regierungsrat nun, wie
der zuständige Finanzdirektor Ernst Stocker auf Anfrage sagt: «Der Vorschlag
ist in der Vernehmlassung auf breite Kritik gestossen.»
Der Regierungsrat rechnet nun mit Mehrkosten von 7,5 Millionen Franken
für den Kanton und bis zu 29,7 Millionen Franken für die Gemeinden. Dies weil
durch die zusätzlichen Ferien bei Betrieben im Schichtbetrieb und bei den
Volksschulen neue Stellen notwendig waren.
Auch Lehrerinnen und Lehrer profitieren
Entsprechend positiv fallen die Reaktionen auf den Beschluss des
Regierungsrats aus. Die Gewerkschaften und Personalverbände zeigten sich in
Medienmitteilungen erfreut über die neue Regelung. Dieser Entscheid entspreche
weitgehend den langjährigen Forderungen der Verbände. Fast gleichlautend
reagierte die EVP in einer Mitteilung.
Von den zusätzlichen Ferien betroffen sind auch die meisten Lehrerinnen
und Lehrer im Kanton. In der Volksschule gilt die Jahresarbeitszeit, diese
wurde den zusätzlichen Ferientagen entsprechend gekürzt. Bei ihnen gilt die
Änderung ab dem 1. August 2020. Die Lehrpersonen der Mittel-,
Fachhoch- und Berufsschulen können allerdings nicht profitieren. Weil sie per
Lektionen angestellt sind, gilt bei ihnen die Jahresarbeitszeit nicht, und es
werden keine Anpassungen vorgenommen. «Die Flexibilität bei diesen Lehrpersonen
ist nach wie vor genügend gross, sodass wir eine Anpassung nicht für nötig
befunden haben», sagt Ernst Stocker.
50- bis 59-Jährige gehen leer aus
Dafür zeigt der Mittelschullehrpersonenverband «absolutes
Unverständnis». Die Argumentation des Regierungsrats sei «fadenscheinig». Damit
werde der Beruf unattraktiver und senke das Engagement der Lehrpersonen. Für
die Vereinigten Personalverbände und den VPOD ist dies ein Wermutstropfen der
neuen Vollzugsordnung: «Wir werden uns weiter für eine zusätzliche Ferienwoche
auch für diese Berufsgruppen einsetzen», schreiben sie in der Mitteilung.
Ebenfalls leer gehen die Kantonsangestellten im Alter von 50 bis 59
Jahren aus. Ihnen hatte der Regierungsrat 2018 bei der Vernehmlassung noch eine
zusätzliche Ferienwoche in Aussicht gestellt. Darauf hat die Regierung aber nun
verzichtet: «Die zusätzlichen drei Ferientage hätten die 50- bis 59-Jährigen
durch die auf 42,5 Stunden erhöhte Arbeitszeit selbst erarbeiten müssen. Das
fällt jetzt weg», präzisiert die Chefin des Personalamts, Anita Vogel, auf
Anfrage.
Nicht alle Lehrer erhalten zusätzliche Ferientage.
AntwortenLöschen"Die Lehrpersonen der Mittel-, Fachhoch- und Berufsschulen können allerdings nicht profitieren. Weil sie per Lektionen angestellt sind, gilt bei ihnen die Jahresarbeitszeit nicht, und es werden keine Anpassungen vorgenommen. «Die Flexibilität bei diesen Lehrpersonen ist nach wie vor genügend gross, sodass wir eine Anpassung nicht für nötig befunden haben», sagt Ernst Stocker."
Selten eine absurdere Begründung gehört.