15. März 2019

Streit um Schulweg


Ein Ehepaar aus Eptingen akzeptierte die Einschulung ihrer Tochter in Sissach nicht und behielt sie zu Hause. Das hat nun Folgen.
Keine Schule statt falsche Schule: Eltern bestraft, Basellandschaftliche Zeitung, 14.3. von Patrick Rudin


«Der Schulweg ist unzumutbar. Niemand in der Regierung nimmt sich die Zeit, die Situation in den Aussenhöfen anzuschauen», beklagte sich der 63-jährige
Landwirt aus Eptingen am Donnerstag im Baselbieter Strafgericht in Muttenz.
Es war nicht sein erster Kampf gegen die Behörden, und demnächst geht der Streit um Oberbaselbieter Schulwege wohl in eine neue Runde. Der Grund für den Ärger: Seine damals zwölfjährige Tochter wurde der Sekundarschule Sissach zugewiesen, was die Familie aus Eptingen nicht akzeptierte und einen Schulbesuch in Oberdorf forderte. Die Beschwerden vor Regierungsrat und Kantonsgericht waren allerdings nicht von Erfolg gekrönt, sodass die Tochter ab August 2017 in Sissach hätte zur Schule gehen müssen. Sie erschien allerdings monatelang nicht.

Die Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl wegen Verletzung der Erziehungspflicht aus und verdonnerte sowohl den 63-jährigen Vater wie auch die 58-jährige Mutter zu bedingten Geldstrafen von 60 Tagessätzen zu 60 Franken. Dazu kam eine Busse von 1000 Franken, die Einzelrichter Beat Schmidli gestern allerdings strich: Sie sei unnötig.

Sondersetting in Pflegefamilie
Ansonsten bestätigte er aber den Strafbefehl. «Es geht nicht, dass man Kinder nach eigenem Gutdünken in eine andere Schule schickt», so Schmidli. Verbunden mit dem Schuldspruch sind jeweils auch Verfahrenskosten von rund 1000 Franken. Die Eltern können das Verfahren noch weiterziehen.

Genaugenommen ist der Mann ein ehemaliger Landwirt, es wurde vor Gericht nicht so recht deutlich, wovon das Ehepaar lebt. Einen grossen Sieg konnte die Familie allerdings dennoch verbuchen: Die Tochter besucht inzwischen tatsächlich die Schule in Oberdorf.

Die Hintergründe dafür sind unklar: Offenbar verfügte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für die Tochter ein Sondersetting in einer Pflegefamilie. Diese Lösung scheint bis heute auf freiwilliger Basis zu funktionieren, laut dem 63-Jährigen fahre seine Tochter täglich mit dem Velo zur Tagesfamilie und gehe so in die gewünschte Schule. «Ihr geht es gut, sie ist glücklich. Das ist das Wichtigste», beteuerte der Mann.

Dabei summieren sich allerdings auch die Kosten für die Tagesfamilie, noch ist offen, wer dafür aufkommt. Der 63-Jährige liefert sich seit Jahren zahllose Kleinkriege mit den Behörden, er misstraut Anwälten. Gegenüber den Medien betonte er in einer Gerichtspause, seine Kinder hätten das Recht auf eine Einschulung im nächstgelegenen Schulhaus, und dies sei nun mal nicht in Sissach, sondern in Oberdorf.

Der Streit dreht sich auch um die Zumutbarkeit von öffentlichen Bussen und Schulbussen. Der Gerichtspräsident Beat Schmidli betonte allerdings mehrmals, das Strafgericht habe lediglich die Vorwürfe des Strafbefehls zu beurteilen.
«Der Entscheid, wo eingeschult wird, liegt nicht bei Ihnen, sondern bei den zuständigen Behörden. Dagegen kann man sich wehren, das haben Sie auch gemacht, aber eben erfolglos. Daher waren Sie verpflichtet, Ihre Tochter entweder nach Sissach zu schicken oder ihr auf andere Weise eine angemessene Schulausbildung zukommen zu lassen», sagte Schmidli.

Fortsetzung folgt
Laut dem Richter habe das Amt für Volksschulen der Familie durchaus auch andere Lösungen angeboten, die man aber gar nicht habe diskutieren wollen. «Sie haben etwas Rechthaberisches», so Schmidli. Es handle sich aber insgesamt nicht um einen gravierenden Fall. Jüngere Kinder hat der Mann zwar nicht mehr, doch er ist soeben Grossvater geworden.

In wenigen Jahren dürfte der Streit um die Einschulung daher eine Fortsetzung erfahren.


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