10. Februar 2019

Thurgauer Parlamentarier wollen Transparenz


Vier Kantonsräte fordern, dass sich der Regierungsrat am Mittwoch zur umstrittenen Freistellung an der Pädagogischen Hochschule Thurgau äussert. In einer dringlichen Interpellation werfen sie Fragen mit Zündstoff auf.
PH-Krise: Wurde der Hochschulrat getäuscht? Thurgauer Zeitung, 9.2. von Silvan Meile


Der Fall des im November an der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PH) freigestellten Vizerektors Matthias Begemann kommt aufs politische Parkett. Vier Kantonsräte reichten eine dringliche Interpellation ein, um mehr über die Hintergründe der Freistellung zu erfahren.

Die im Vorstoss gestellten Fragen suggerieren unter anderem, dass Mitglieder des achtköpfigen Hochschulrats vor dem dort getroffenen Freistellungsentscheid getäuscht worden seien. So hätten etwa als Entscheidungsgrundlagen im Hochschulrat auch zwei Protokolle gedient, die aus informellen Gesprächen erstellt worden seien. Begemann habe diese ausdrücklich nicht freigegeben. Und es sei noch weiter nachgeholfen worden, um den unbequemen Prorektor loszuwerden. «Dem Hochschulrat wurde für den Freistellungsentscheid ein Dokument vorgelegt, nach dem ein früherer Prorektor den Führungsstil Begemanns sinngemäss als ‹Diktatur mit entmündigten Leuten› bezeichnet habe», heisst es in der Interpellation. Empört distanziere sich diese Person gegenüber Begemann aber, eine solche Aussage jemals geäussert zu haben.

Welche zusätzlichen Kosten trägt die Öffentlichkeit?
Bei den Interpellanten drängt sich deshalb der Verdacht auf, dass mit einseitigen Informationen oder gar Täuschung einer objektiven Beurteilung entgegengearbeitet wurde. Wenn sich der Verdacht aufdränge, dass gelogen und betrogen worden sei, müsse eine unabhängige Untersuchung in die Wege geleitet werden, sagt Peter Dransfeld (GP, Ermatingen). Er gehört mit Hermann Lei (SVP, Frauenfeld), Andrea Vonlanthen (SVP, Arbon) und Franz Eugster (CVP, Bischofszell) zu den Verfassern der dringlichen Interpellation.

Nebst Antworten zum Verfahren verlangen die Interpellanten auch Klarheit über die damit verbundenen Kosten. Sie wollen wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage dem geschassten Prorektor noch weitere 27 Monate der Lohn bezahlt wird. Sie werfen ausserdem die Frage auf, welche zusätzlichen Anwalts- und Mandatskosten noch zu Lasten der Öffentlichkeit gehen.

Durch diesen Vorstoss wird sich der Grosse Rat an seiner Sitzung vom Mittwoch mit der Freistellung beschäftigen müssen, obwohl das Thema nicht traktandiert ist. Zumindest über die Frage, ob die Interpellation als dringlich gelten muss, werden die Kantonsräte abstimmen. Bejaht eine Mehrheit des Rats die Frage, wird das Thema sofort vor allen anderen Geschäften behandelt. Dann wird der Regierungsrat dazu Stellung nehmen müssen.

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