Vier Kantonsräte fordern, dass sich der
Regierungsrat am Mittwoch zur umstrittenen Freistellung an der Pädagogischen
Hochschule Thurgau äussert. In einer dringlichen Interpellation werfen sie Fragen mit
Zündstoff auf.
PH-Krise: Wurde der Hochschulrat getäuscht? Thurgauer Zeitung, 9.2. von Silvan Meile
Der Fall des im
November an der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PH) freigestellten
Vizerektors Matthias Begemann kommt aufs politische Parkett. Vier Kantonsräte
reichten eine dringliche Interpellation ein, um mehr über die Hintergründe der
Freistellung zu erfahren.
Die im Vorstoss
gestellten Fragen suggerieren unter anderem, dass Mitglieder des achtköpfigen
Hochschulrats vor dem dort getroffenen Freistellungsentscheid getäuscht worden
seien. So hätten etwa als Entscheidungsgrundlagen im Hochschulrat auch zwei
Protokolle gedient, die aus informellen Gesprächen erstellt worden seien.
Begemann habe diese ausdrücklich nicht freigegeben. Und es sei noch weiter
nachgeholfen worden, um den unbequemen Prorektor loszuwerden. «Dem Hochschulrat
wurde für den Freistellungsentscheid ein Dokument vorgelegt, nach dem ein
früherer Prorektor den Führungsstil Begemanns sinngemäss als ‹Diktatur mit
entmündigten Leuten› bezeichnet habe», heisst es in der Interpellation. Empört
distanziere sich diese Person gegenüber Begemann aber, eine solche Aussage
jemals geäussert zu haben.
Welche
zusätzlichen Kosten trägt die Öffentlichkeit?
Bei den
Interpellanten drängt sich deshalb der Verdacht auf, dass mit einseitigen
Informationen oder gar Täuschung einer objektiven Beurteilung
entgegengearbeitet wurde. Wenn sich der Verdacht aufdränge, dass gelogen und
betrogen worden sei, müsse eine unabhängige Untersuchung in die Wege geleitet
werden, sagt Peter Dransfeld (GP, Ermatingen). Er gehört mit Hermann Lei (SVP,
Frauenfeld), Andrea Vonlanthen (SVP, Arbon) und Franz Eugster (CVP, Bischofszell)
zu den Verfassern der dringlichen Interpellation.
Nebst Antworten
zum Verfahren verlangen die Interpellanten auch Klarheit über die damit
verbundenen Kosten. Sie wollen wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage dem
geschassten Prorektor noch weitere 27 Monate der Lohn bezahlt wird. Sie werfen
ausserdem die Frage auf, welche zusätzlichen Anwalts- und Mandatskosten noch zu
Lasten der Öffentlichkeit gehen.
Durch diesen
Vorstoss wird sich der Grosse Rat an seiner Sitzung vom Mittwoch mit der
Freistellung beschäftigen müssen, obwohl das Thema nicht traktandiert ist.
Zumindest über die Frage, ob die Interpellation als dringlich gelten muss,
werden die Kantonsräte abstimmen. Bejaht eine Mehrheit des Rats die Frage, wird
das Thema sofort vor allen anderen Geschäften behandelt. Dann wird der
Regierungsrat dazu Stellung nehmen müssen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen