12. Februar 2019

Eltern sollen für Deutschunterricht bezahlen

«Wir Thurgauer sind eben widerspenstig», sagt Urs Schrepfer und lacht. Der Satz fällt zum Schluss eines langen Gesprächs, doch eigentlich findet der Schulleiter und SVP-Kantonsparlamentarier die Diskussion gar nicht lustig. Im Gegenteil: Wie viele seiner Grossratskollegen fühlt er sich missverstanden. Schrepfer gehörte 2015 zu den treibenden Kräften hinter einer Änderung des Thurgauer Volksschulgesetzes. Damals beschloss dasParlament, dass Eltern den Deutschunterricht mitfinanzieren müssen, wenn ihre in der Schweiz geborenen Kinder beim Kindergarteneintritt die Landessprache noch nicht sprechen.
Thurgau provoziert einen Streit, Basler Zeitung, 12.2. von Raphaela Birrer

Der Entscheid sorgte für Wirbel: Vier Privatpersonen reichten Klage ein – und das Bundesgericht gab ihnen 2017 mit Verweis auf Artikel 19 der Bundesverfassung recht. Demnach muss der Volksschulunterricht unentgeltlich sein. Das Leiturteil hatte weitreichende Folgen: Bis dahin hatten Schulgemeinden in der ganzen Schweiz Elternbeiträge für Klassenlager oder Exkursionen verlangt. Diese Praxis wurde per sofort untersagt. Höchstens 16 Franken pro Tag – den Betrag, den die Eltern wegen der Auswärtsverpflegung sparen – dürfen solche Programme seither noch kosten. Im Thurgau spricht man von einem «Kollateralschaden». Plötzlich sah die ganze Schweiz die Schullager gefährdet – ein unbeabsichtigtes neues Problem. Nur die Kosten der sprachlichen Integration, das eigentliche Anliegen breiter politischer Kreise im Kanton, waren kein Thema mehr.

Zahlreiche Kinder betroffen
Das soll sich jetzt ändern. Und wie vor fünf Jahren, als die Thurgauer mit ihrem – mittlerweile revidierten – Entscheid zur Abschaffung des Frühfranzösisch einen Sprachenstreit auslösten, soll die Frage nun auf nationaler Ebene geklärt werden. Das Kantonsparlament hat im Januar mit grosser Mehrheit eine Motion verabschiedet, die den Regierungsrat mit einer Standesinitiative beauftragt. Das Ziel: Die Bundesverfassung soll relativiert werden. Eltern, die sich vor Schuleintritt zu wenig um die Integration ihrer Kinder kümmern, sollen für den Deutschunterricht oder für Dolmetscher bei Elterngesprächen bezahlen müssen.

Zahlen aus der Kantonshauptstadt Frauenfeld zeigen, wie verbreitet die Sprachprobleme der Kinder sind. Dort mussten im Jahr 2014 von den 480 Kindergärtlern 35 Prozent zum Deutschunterricht. Davon hatten 42 Prozent einen Schweizer Pass, so Schulpräsident und SVP-Kantonsrat Andreas Wirth. In Schrepfers 7800-Einwohner-Gemeinde Sirnach waren es 2015 gar 75 Prozent der Deutschschüler, die in der Schweiz geboren waren oder deren Eltern schon länger als zehn Jahre hier lebten.

«Von solchen Familien darf man erwarten, dass ihre Kinder Deutsch sprechen», so Schrepfer. Die Drohung, für den Deutschunterricht im Kindergarten bezahlen zu müssen, würde Wirkung zeigen, ist er überzeugt. In Sirnach hätten doppelt so viele Kinder die vorschulische Sprachspielgruppe besucht, als er den Eltern eine Kostenbeteiligung im Kindergarten androhte. Ihm gehe es weder um die Kosten von jährlich 180 000 Franken für den Deutschunterricht noch um eine generelle Abstrafung der Ausländer, betont Schrepfer. «Flüchtlinge und erst kürzlich Zugewanderte wären ausgenommen.» Vielmehr wolle er vermeidbare Sprachdefizite der Kinder beheben, die sich häufig auf die ganze Schulkarriere auswirkten.

Auch die beiden Motionäre Hanspeter Heeb (GLP) und Kilian Imhof (CVP) betonen den «psychologischen Effekt». «Die Massnahme ist ein Hebel, um die Integration zu fördern», sagt Schulleiter Imhof. Und Schulpräsident Heeb spricht von einem «Fehlanreiz, dass die Schule gratis Sprachförderung anbietet, die zuvor hätte stattfinden müssen.» Die Forderung ist denn auch parteipolitisch breit gestützt. Nur in den Reihen von SP, Grünen und FDP gab es teilweise Widerstand. Skeptisch ist auch Lehrerverbandspräsident Beat W. Zemp. Mangelnde Sprachkenntnisse seien zwar verbreitet, und es sei ein folgenreiches Versäumnis, die Unterrichtssprache vor Schuleintritt nicht zu lernen. Aber: «Die Standesinitiative verstösst gleich zweifach gegen die Verfassung: Schule muss unentgeltlich sein. Und niemand darf wegen seiner Sprache diskriminiert werden.» Das Recht auf Bildung müsse für alle Kinder unteilbar bleiben – unabhängig vom sozioökonomischen Status der Eltern. Zudem hält er einen solchen Verfassungspassus für willkürlich. «Wir regeln ja dort auch nicht, mit welchen motorischen Kompetenzen ein Kind in die Schule kommen soll.»

Basel-Stadt als Vorbild
Über Deutschdefizite klagen auch Schulgemeinden anderer Regionen. Auf Kantonsebene gebe es jedoch keine aggregierten Daten, wie häufig Kinder aus schon lange in der Schweiz lebenden Familien betroffen sind, heisst es bei der Erziehungsdirektorenkonferenz. Zudem kennen die Kantone unterschiedliche Regelungen für solche Fälle. Als Pionierkanton gilt Basel-Stadt: Dort besteht seit 2013 ein selektives Obligatorium für «Deutsch vor dem Kindergarten». Die Eltern erhalten ein Jahr vor der Kindergartenanmeldung einen Fragebogen, der den Förderbedarf eruiert. Ist der Besuch einer vorschulischen Sprachspielgruppe erforderlich, sind die Eltern gesetzlich verpflichtet, ihr Kind an zwei Halbtagen pro Woche dorthin zu schicken. Der Kanton übernimmt die Kosten. Sehen die Eltern davon ab, drohen Bussen bis 1000 Franken.

Eine gesetzliche Verpflichtung zum vorschulischen Sprachunterricht kennt auch Luzern seit drei Jahren, wie Charles Vincent von der Dienststelle Volksschulbildung sagt. Zürich hingegen will kein selektives Obligatorium. Das hat die Bildungskommission des Kantonsrats Ende Januar entschieden: Weil viel mehr Kinder betroffen wären als in Basel-Stadt, wären die Kosten zu hoch. Auch für Bern, wo der Kanton die frühe Sprachförderung finanziell unterstützt, ist das gemäss Erziehungsdirektion keine Option.

Im Thurgau hingegen prüfen die führenden Bildungspolitiker dies nun parallel zur angestrebten Verfassungsänderung. «Ich werde diese wirksame Massnahme politisch sicher weiterverfolgen», sagt Andreas Wirth.


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