12. Februar 2019

Mutter klagt gegen Timeout


Ihr Sohn hat Mitschüler gewalttätig attackiert und sich einen Deut um die Intervention der Lehrer gekümmert. Trotzdem zog die Mutter gegen eine Disziplinarmassnahme bis vor Verwaltungsgericht.
Mutter blitzt mit Klage ab - Sohn zu Recht aus Schule ausgeschlossen, Solothurner Zeitung, 11.2. von Urs Moser


Die Beschwerde wurde abgewiesen, aber dass ein solcher Fall überhaupt vor Gericht kommt, gibt (nicht nur) den Lehrern zu denken. Der Ausschluss vom Unterricht ist die schärfste Disziplinarmassnahme, die das Volksschulgesetz vorsieht.

Schüler, deren Verhalten zu Beanstandungen Anlass gibt, können maximal sieben Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ein Sechstklässler, der vergangenen Frühling für vier Tage vom Unterricht ausgeschlossen wurde, hatte zuvor mehrere Schüler gewalttätig angegriffen. Ein Mädchen gepackt und zu Boden geschleudert, einen Jungen von hinten attackiert und in die Beine getreten. Zur Intervention der beaufsichtigenden Lehrperson meinte der Junge, diese habe ihm gar nichts zu sagen.
Seiner Mutter wurde von der Schulleitung mitgeteilt, dass ein solches Verhalten nicht geduldet werden kann und man in einem weiteren Wiederholungsfall werde Konsequenzen ziehen müssen: einwöchiger Schulausschluss oder Versetzung in ein anderes Schulhaus.

Der Ausschluss sei willkürlich, meinte die Mutter
Es gab Gespräche, Informationen und Abmachungen zwischen dem Klassenlehrer und der Mutter des jungen Rabauken, aber im April sah sich die Schule zum Äussersten veranlasst: Der Junge wurde vom Unterricht ausgeschlossen – für vier Tage. Und nun hatte eben das Verwaltungsgericht zu beurteilen, ob das rechtens war.

Ungerechtfertigt, unverhältnismässig und willkürlich sei der Schulausschluss ihres Sohnes, meinte die Mutter des Tunichtguts und reichte deshalb Beschwerde gegen die Disziplinarmassnahme beim Departement für Bildung und Kultur ein. Das war im Juni, also lange nachdem die Disziplinarstrafe abgelaufen war.

Aber sie forderte vollständige Rehabilitation, eine saubere Weste für ihren Sohnemann: Die Massnahme des «Timeouts» sei aufzuheben, aus allen Akten zu entfernen, die Schulakten so zu führen, als ob nie ein solches «Timeout» erfolgt oder erwähnt worden sei. Das Schreiben der Schulleitung, in dem der Schulausschluss zum ersten Mal angedroht worden war, sei aus allen Akten zu entfernen.

Der Sohn ist längst an einer anderen Schule
Bis das Bildungsdepartement seine Verfügung zur Ablehnung der Beschwerde erliess, wurde es November. Das hielt die Mutter aber nicht davon ab, weiter für ihren Sohn zu kämpfen, der inzwischen zwar längst die Oberstufe in einem anderen Schulhaus besucht. Schon deshalb sei mangels «schutzwürdigem Interesse» gar nicht auf das Begehren zur nachträglichen Aufhebung der Disziplinarmassnahme einzutreten, ist dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Weiterzug der Beschwerde zu entnehmen.
Weiter wird aus dem Urteil aber auch ersichtlich, auf wie dünnem Eis sich Schulbehörden bewegen, wenn es bei Problemen mit Schülern zur juristischen Auseinandersetzung mit Eltern kommt. Im vorliegenden Fall hatte es die Schulleitung unterlassen, den Entscheid zum Ausschluss vom Unterricht «wie vom Gesetz verlangt» formell als Verfügung zu bezeichnen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen, wie das Verwaltungsgericht kritisiert.

Allerdings machen die Oberrichter Karin Scherrer Reber, Frank-Urs Müller und Beat Stöckli auch klar, dass sie die Beschwerde ohnehin abgewiesen hätten. Der Ausschluss vom Schulunterricht kommt als Disziplinarmassnahme wohl nur als «ultima ratio» infrage, heisst es in ihrem Urteil. Aber: Disziplinarmassnahmen seien nicht nur zur unmittelbaren Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebs zulässig, sondern dürften auch präventiv-erzieherische Zwecke verfolgen.

Signal: Kinder werden auch im Unrecht bedingungslos unterstützt
Dass solche Auseinandersetzungen vor Gericht ausgetragen werden, beobachtet man in der Lehrerschaft mit einer gewissen Besorgnis. Es sei zwar nicht gerade alltäglich, komme aber doch immer öfter vor, sagt Roland Misteli, Geschäftsführer des Solothurner Lehrerverbands. Und das ist für ihn durchaus bedenklich.

Nicht weil man den Zeiten nachtrauert, als Lehrer noch absolut unangefochtene Respektspersonen waren, aber: Oft würden die Klagen von Kindern über Lehrer schon nicht ganz der Wahrheit entsprechen. Wenn die Eltern sie dann aber unhinterfragt und vorbehaltlos und bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung verteidigen, führe das nicht bloss zu einem Verlust des Respekts vor Lehrpersonen und Schulleitungen. Den Kindern werde so auch etwas Falsches auf den Weg gegeben, wenn sie bedingungslos unterstützt werden, obwohl sie im Unrecht sind.


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