Der Kanton Uri regelt die finanzielle Beteiligung
der Eltern an der Volksschule neu. Die Änderungen sind nötig, da das
Bundesgericht 2017 festgehalten hat, dass die Volksschule grundsätzlich
unentgeltlich ist und den Eltern minimale Kosten verrechnet werden dürfen.
Skitage oder Schulreisen sollen Eltern nicht belasten, SRF Regional, 11.2.
Ausflüge und Projektwochen gehören zur Schule
Zum Grundangebot, das die Urner Volksschulen
künftig zwingend anbieten müssen, gehören: Im Verlauf der ganzen Schulzeit
(inklusive Kindergarten zehn Jahre) eine Schulverlegung, eine Sportwoche und
sechs Exkursionen sowie jährlich eine Wanderung, eine Schulreise und ein
Sporttag. Dies hat der Erziehungsrat beschlossen.
Für die obligatorischen Veranstaltungen dürfen nur
Kosten in Rechnung gestellt werden, die die Eltern durch die Abwesenheit des
Kindes einsparen (zum Beispiel Mittagessen). Der maximale Beitrag für Eltern
ist auf 16 Franken pro Tag festgelegt, der erhoben werden darf.
Vorgaben sollen Sparübungen
verhindern
Eine breit abgestützte Projektgruppe hatte zuhanden
des Erziehungsrates die Vorschläge erarbeitet. Nicht nur die
Kostenbeteiligungen, sondern auch das Grundangebot von ausserschulischen
Veranstaltungen wurden festgelegt. «Ansonsten bestünde die Gefahr, dass manche
Schulen aus Kostengründen auf ausserschulische Veranstaltungen verzichten, wenn
sie dafür keine Elternbeiträge mehr erheben dürfen», sagt Volksschulvorsteher
David Zurfluh. Mit den neuen Vorgaben will der Erziehungsrat Wanderungen,
Ausflüge oder Projektwochen für die Urner Schulkinder sicherstellen.
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