11. Februar 2019

Zwingend eine Wanderung, eine Schulreise und einen Sporttag


Der Kanton Uri regelt die finanzielle Beteiligung der Eltern an der Volksschule neu. Die Änderungen sind nötig, da das Bundesgericht 2017 festgehalten hat, dass die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich ist und den Eltern minimale Kosten verrechnet werden dürfen.


Ausflüge und Projektwochen gehören zur Schule
Zum Grundangebot, das die Urner Volksschulen künftig zwingend anbieten müssen, gehören: Im Verlauf der ganzen Schulzeit (inklusive Kindergarten zehn Jahre) eine Schulverlegung, eine Sportwoche und sechs Exkursionen sowie jährlich eine Wanderung, eine Schulreise und ein Sporttag. Dies hat der Erziehungsrat beschlossen.
Für die obligatorischen Veranstaltungen dürfen nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die die Eltern durch die Abwesenheit des Kindes einsparen (zum Beispiel Mittagessen). Der maximale Beitrag für Eltern ist auf 16 Franken pro Tag festgelegt, der erhoben werden darf.

Vorgaben sollen Sparübungen verhindern
Eine breit abgestützte Projektgruppe hatte zuhanden des Erziehungsrates die Vorschläge erarbeitet. Nicht nur die Kostenbeteiligungen, sondern auch das Grundangebot von ausserschulischen Veranstaltungen wurden festgelegt. «Ansonsten bestünde die Gefahr, dass manche Schulen aus Kostengründen auf ausserschulische Veranstaltungen verzichten, wenn sie dafür keine Elternbeiträge mehr erheben dürfen», sagt Volksschulvorsteher David Zurfluh. Mit den neuen Vorgaben will der Erziehungsrat Wanderungen, Ausflüge oder Projektwochen für die Urner Schulkinder sicherstellen.


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