15. Januar 2019

Hochschulrat nimmt Rektorin aus der Schusslinie


Die Freistellung des Vizerektors an der PH Thurgau sei der alleinige Entscheid des Hochschulrats gewesen, sagt dessen Präsident Hans Munz. Der Schwarze Peter gehöre nicht der Rektorin.
Der Präsident nimmt die Rektorin aus der Schusslinie, Thurgauer Zeitung, 12.1.

Der an der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PH) freigestellte Vizerektor Matthias Begemann gibt weiter zu reden. Er sagt, dass seine Freistellung hauptsächlich auf einem Konflikt mit der Rektorin Priska Sieber gründe (TZ vom Freitag). «Das ist nicht richtig», sagt Hans Munz auf Anfrage. Der Präsident des Hochschulrats stört es, dass nun der Rektorin der Schwarze Peter zugeschoben werde. Der Hochschulrat sei unabhängig von Sieber verantwortlich für die Freistellung, betont Munz: «Wir haben den Entscheid gefällt, weil eine Konfliktsituation in der Hochschulleitung festgestellt wurde und die damalige Konstellation das Gremium handlungsunfähig zu machen drohte.» Was genau dahinter steckt, könne er «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten» aber nicht sagen. «Wir haben sorgfältig nach Lösungen gesucht und Zeit investiert», sagt Munz. «Eine Freistellung Begemanns stand zu Beginn auch gar nicht zur Debatte, sondern vielmehr eine vernünftige Lösung.» Nach dem langen Prozess mit einem externen Coach und einer Mediation, die Begemann selber bestimmt habe, sei es dann aber auf eine solche hinausgelaufen. «Es gab am Ende keine andere Lösung.» Munz wehrt sich ausserdem gegen den Vorwurf, dass der Prozess der Freistellung während Begemanns Abwesenheit infolge Krankheit vorangetrieben worden sei.

Und wie ist gegenüber dem Steuerzahler zu rechtfertigen, dass der freigestellte Prorektor noch 2 1/4 Jahre Anspruch auf vollen Lohn hat? Damit verleihe man den knapp 30 Jahre langen Verdiensten Begemanns in der Thurgauer Lehrerausbildung Ausdruck. «Wir wollten auch in dieser schwierigen Situation fair und anständig sein», sagt Munz. Dieser Entscheid sei – wie auch jener der Freistellung – im Hochschulrat einstimmig gefällt worden und stütze sich auch auf die kantonale Rechtsstellungsverordnung.

Munz gibt zu, dass diese Vorgänge zu Gräben in der Belegschaft führten. Allerdings sei nach dem Entscheid klar geworden, dass diese schon seit längerem bestanden und über die Hochschulleitung hinausgingen. Zu deren Überwindung habe nun die Hochschulleitung einen Prozess gestartet, um «den Weg in die Zukunft» zu finden. Interessierte PH-Mitarbeiter können daran teilnehmen, ein Zwang bestehe aber nicht. Ansonsten sei die PH wieder zum Normalbetrieb übergegangen. 

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