21. Juli 2018

Grosse Mehrheit besucht öffentliche Schulen

Die Bundesverfassung hält fest: In der Schweiz sind alle Kinder schulpflichtig. «Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet», steht dort geschrieben. Für das Schulwesen sind indes die Kantone zuständig. Rund 162 000 Kinder sind im Kanton Zürich zurzeit im obligatorischen Schulalter. Die grosse Mehrheit besucht eine öffentliche Bildungsinstitution, knapp 10 000 gehen an eine der 169 Privatschulen. Die Anzahl Privatschüler steigt zwar leicht an, parallel wächst aber auch die Gesamtschülerzahl im Kanton. Anteilmässig hat die Zahl der Privatschüler zwischen 2008 und 2016 deshalb nur um 0,5 Prozentpunkte zugenommen. Laut Marion Völger, Leiterin des Volksschulamts, ist die Privatschulquote von rund 6 Prozent im interkantonalen und internationalen Vergleich eher tief.
Weiterhin tiefer Anteil von Privatschülern, NZZ, 5.7. von Nils Pfändler



Die Volksschulverordnung besagt, dass die Schülerinnen und Schüler an Privatschulen in ihrer Leistung, Persönlichkeitsbildung sowie körperlichen und seelischen Entwicklung in einer Weise gefördert werden müssen, die mit der Volksschulbildung vergleichbar ist. Die Schulen sind bewilligungspflichtig und unterstehen staatlicher Aufsicht. Das öffentliche Recht kommt bei Privatschulen jedoch in vielen Bereichen nicht zur Anwendung: Unterrichtszeiten, Absenzen, Ferien oder Disziplinarmassnahmen können eigenständig geregelt werden. Es ist den Privatschulen erlaubt, inhaltliche, pädagogische, weltanschauliche, religiöse oder konfessionelle Schwerpunkte zu setzen. Laut der Volksschulverordnung müssen sie sich aber am kantonalen Lehrplan orientieren.

Sonderfall Zweisprachigkeit

Von den insgesamt 169 privaten Einrichtungen im Bereich der obligatorischen Schulzeit haben im Kanton Zürich 9 Schulen einen christlichen und 9 einen jüdischen Schwerpunkt. Die 34 zweisprachigen Privatschulen sind laut dem Volksschulgesetz teilweise davon befreit, dem kantonalen Lehrplan zu folgen, da sie sich an Schüler richten, die nur vorübergehend im Kanton Zürich wohnen. 

Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigte (siehe Haupttext), gelten die streng orthodoxen jüdischen Privatschulen, an denen oft Jiddisch oder Hebräisch vorherrschend ist, nicht als zweisprachige Schulen. Sie müssen rund zwei Drittel der Lektionen für die Pflichtfächer des Lehrplans aufwenden und haben in der restlichen Zeit einen Gestaltungsfreiraum für andere Schwerpunkte. Da die obligatorische Schulzeit an jüdischen wie auch italienischen Schulen üblicherweise nur acht statt neun Jahre dauert, wechseln viele Schülerinnen und Schüler nach dieser Zeit an eine Talmudhochschule in Israel oder England bzw. eine Schule in Italien oder an die öffentliche Maturitätsschule Liceo Artistico in Zürich.

Keine muslimische Privatschule

Eine Privatschule mit muslimischem Schwerpunkt gibt es im Kanton Zürich bis jetzt nicht. Es sei bis heute nur ein Gesuch für einen islamischen Kindergarten eingereicht worden, teilt Marion Völger mit. Das Volksschulamt habe dieses aber abgelehnt, da das geplante Angebot nicht dem Anspruch genügt habe, anschlussfähig gegenüber dem öffentlichen Bildungssystem zu sein.

Neben den öffentlichen und privaten Schulen werden einige Kinder im Kanton Zürich auch zu Hause unterrichtet. In diesem Schuljahr sind jedoch lediglich 220 Schülerinnen und Schüler im sogenannten Homeschooling – also nur etwa 0,1 Prozent der Gesamtschülerzahl.

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