Die Bundesverfassung hält fest: In der Schweiz sind alle
Kinder schulpflichtig. «Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen
Grundschulunterricht ist gewährleistet», steht dort geschrieben. Für das
Schulwesen sind indes die Kantone zuständig. Rund 162 000 Kinder sind im Kanton
Zürich zurzeit im obligatorischen Schulalter. Die grosse Mehrheit besucht eine
öffentliche Bildungsinstitution, knapp 10 000 gehen an eine der 169
Privatschulen. Die Anzahl Privatschüler steigt zwar leicht an, parallel wächst
aber auch die Gesamtschülerzahl im Kanton. Anteilmässig hat die Zahl der
Privatschüler zwischen 2008 und 2016 deshalb nur um 0,5 Prozentpunkte
zugenommen. Laut Marion Völger, Leiterin des Volksschulamts, ist die
Privatschulquote von rund 6 Prozent im interkantonalen und internationalen
Vergleich eher tief.
Weiterhin tiefer Anteil von Privatschülern, NZZ, 5.7. von Nils Pfändler
Die Volksschulverordnung besagt, dass die Schülerinnen und
Schüler an Privatschulen in ihrer Leistung, Persönlichkeitsbildung sowie
körperlichen und seelischen Entwicklung in einer Weise gefördert werden müssen,
die mit der Volksschulbildung vergleichbar ist. Die Schulen sind
bewilligungspflichtig und unterstehen staatlicher Aufsicht. Das öffentliche
Recht kommt bei Privatschulen jedoch in vielen Bereichen nicht zur Anwendung:
Unterrichtszeiten, Absenzen, Ferien oder Disziplinarmassnahmen können
eigenständig geregelt werden. Es ist den Privatschulen erlaubt, inhaltliche,
pädagogische, weltanschauliche, religiöse oder konfessionelle Schwerpunkte zu
setzen. Laut der Volksschulverordnung müssen sie sich aber am kantonalen
Lehrplan orientieren.
Sonderfall Zweisprachigkeit
Von den insgesamt 169 privaten Einrichtungen im Bereich der
obligatorischen Schulzeit haben im Kanton Zürich 9 Schulen einen christlichen
und 9 einen jüdischen Schwerpunkt. Die 34 zweisprachigen Privatschulen sind
laut dem Volksschulgesetz teilweise davon befreit, dem kantonalen Lehrplan zu
folgen, da sie sich an Schüler richten, die nur vorübergehend im Kanton Zürich
wohnen.
Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigte (siehe
Haupttext), gelten die streng orthodoxen jüdischen Privatschulen, an denen oft
Jiddisch oder Hebräisch vorherrschend ist, nicht als zweisprachige Schulen. Sie
müssen rund zwei Drittel der Lektionen für die Pflichtfächer des Lehrplans
aufwenden und haben in der restlichen Zeit einen Gestaltungsfreiraum für andere
Schwerpunkte. Da die obligatorische Schulzeit an jüdischen wie auch
italienischen Schulen üblicherweise nur acht statt neun Jahre dauert, wechseln
viele Schülerinnen und Schüler nach dieser Zeit an eine Talmudhochschule in
Israel oder England bzw. eine Schule in Italien oder an die öffentliche
Maturitätsschule Liceo Artistico in Zürich.
Keine muslimische Privatschule
Eine Privatschule mit muslimischem Schwerpunkt gibt es im
Kanton Zürich bis jetzt nicht. Es sei bis heute nur ein Gesuch für einen
islamischen Kindergarten eingereicht worden, teilt Marion Völger mit. Das
Volksschulamt habe dieses aber abgelehnt, da das geplante Angebot nicht dem
Anspruch genügt habe, anschlussfähig gegenüber dem öffentlichen Bildungssystem
zu sein.
Neben den öffentlichen und privaten Schulen werden einige
Kinder im Kanton Zürich auch zu Hause unterrichtet. In diesem Schuljahr sind
jedoch lediglich 220 Schülerinnen und Schüler im sogenannten Homeschooling –
also nur etwa 0,1 Prozent der Gesamtschülerzahl.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen