Schulen und Datenschutz – das ist eine heikle Sache. Das
sieht man auch im folgenden Fall: Eine Zürcher Schule wollte eine Videokamera
in einem Zimmer installieren. Denn dort wurden immer wieder Gegenstände
entwendet. Ein Lehrer einer anderen Gemeinde wiederum hat einen Schüler
videoüberwacht, weil er in einem anderen Raum einen Leseauftrag ausführen
sollte.
Zürcher Datenschützer kritisiert den Einsatz von Whatsapp an Schulen, NZZ, 5.7. von Florian Schoop
Dies sind nur zwei Fälle, mit welchen sich Bruno Baeriswyl
im vergangenen Jahr hat beschäftigen müssen. Und: Der Datenschützer des Kantons
Zürich ist mit immer mehr Anfragen konfrontiert. Er stellt fest, dass die
Risiken der neuen Technologien in der herrschenden Digitalisierungseuphorie
häufig ausgeblendet werden. Auch die Verwaltung lasse sich oft von neuen
Errungenschaften treiben statt von geltendem Recht.
Das gilt insbesondere für Schulen. Baeriswyl wiederholte an
einer Medienkonferenz zum Tätigkeitsbericht 2017 eine Kritik, die er bereits
vor zwei Monaten gegenüber der NZZ geäussert hatte: In Klassenzimmern hätten
Tools wie Whatsapp, Dropbox und Co. nichts verloren. Denn die Nutzung solcher
Programme müsse man teuer bezahlen – und zwar mit einem massiven
Kontrollverlust, was die eigenen Daten anbelange. «Die Crux liegt dabei meist
im Geschäftsmodell», erklärt Baeriswyl. Denn: Nichts sei gratis. Wer einen
vermeintlich kostenlosen Dienst verwende, bezahle mit seinen Daten.
Wenn eine Schule aber dennoch nicht auf sogenannte
Cloud-Systeme verzichten will, kann sie das Angebot Office 365 von Microsoft
verwenden. Mit dem US-Multi konnte für den Bildungsbereich ein Rahmenvertrag
für eine datenschutzkonforme Nutzung abgeschlossen werden. Baeriswyl zeigte
sich im Allgemeinen besorgt über den Versuch, Menschen über ihre Daten zu
beeinflussen. Auch der jüngste Datenskandal von Facebook gibt ihm zu denken:
«Es ist das eine, ob mir wegen gesammelter Daten personalisierte Werbung angezeigt
wird.» Wenn aber die politische Meinungsbildung beeinflusst werde, sei
definitiv eine Grenze erreicht. Deshalb gehe es beim Datenschutz auch um den
Schutz der Privatsphäre und somit um das Grundrecht, selber zu bestimmen, was
mit den eigenen Daten passiert.
Gerade aber die Verwaltung verliere sich bei der
Digitalisierung oft in Gemeinplätzen. «Man versucht, einen Rückstand gegenüber
anderen Staaten aufzuholen. Doch die Risiken werden zu wenig thematisiert.»
Baeriswyl kritisiert deshalb auch den Kanton Zürich: Der Datenschützer sei bei
vielen Einsätzen von neuen Technologien in der Verwaltung nicht einbezogen
worden. Zwar würden viele Ressourcen gesprochen – «aber nicht für die
notwendigen Checks and Balances».
Und was rät der Datenschützer den Schulen, die Videokameras
in ihren Räumen einsetzen? Zwar könne eine Überwachung eingesetzt werden,
erklärt Baeriswyl. So etwa, wenn es um den Schutz von Personen oder Sachen
geht. Dennoch müsse man immer prüfen, ob alle milderen Möglichkeiten
ausgeschöpft seien. Bei der Überwachung des Schülers, der in einem anderen
Zimmer eine Prüfung schreibt, sei «höchstens die Übertragung von Bildern in
einen anderen Raum zulässig», nicht aber die Aufzeichnung. Wenn es also
irgendwie möglich ist, den Schüler durch eine Lehrperson zu beaufsichtigen,
sind Videoaufnahmen verboten.
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