21. Juli 2018

Datenschützer kritisieren WhatsApp an Schulen

Schulen und Datenschutz – das ist eine heikle Sache. Das sieht man auch im folgenden Fall: Eine Zürcher Schule wollte eine Videokamera in einem Zimmer installieren. Denn dort wurden immer wieder Gegenstände entwendet. Ein Lehrer einer anderen Gemeinde wiederum hat einen Schüler videoüberwacht, weil er in einem anderen Raum einen Leseauftrag ausführen sollte. 
Zürcher Datenschützer kritisiert den Einsatz von Whatsapp an Schulen, NZZ, 5.7. von Florian Schoop


Dies sind nur zwei Fälle, mit welchen sich Bruno Baeriswyl im vergangenen Jahr hat beschäftigen müssen. Und: Der Datenschützer des Kantons Zürich ist mit immer mehr Anfragen konfrontiert. Er stellt fest, dass die Risiken der neuen Technologien in der herrschenden Digitalisierungseuphorie häufig ausgeblendet werden. Auch die Verwaltung lasse sich oft von neuen Errungenschaften treiben statt von geltendem Recht.

Das gilt insbesondere für Schulen. Baeriswyl wiederholte an einer Medienkonferenz zum Tätigkeitsbericht 2017 eine Kritik, die er bereits vor zwei Monaten gegenüber der NZZ geäussert hatte: In Klassenzimmern hätten Tools wie Whatsapp, Dropbox und Co. nichts verloren. Denn die Nutzung solcher Programme müsse man teuer bezahlen – und zwar mit einem massiven Kontrollverlust, was die eigenen Daten anbelange. «Die Crux liegt dabei meist im Geschäftsmodell», erklärt Baeriswyl. Denn: Nichts sei gratis. Wer einen vermeintlich kostenlosen Dienst verwende, bezahle mit seinen Daten. 

Wenn eine Schule aber dennoch nicht auf sogenannte Cloud-Systeme verzichten will, kann sie das Angebot Office 365 von Microsoft verwenden. Mit dem US-Multi konnte für den Bildungsbereich ein Rahmenvertrag für eine datenschutzkonforme Nutzung abgeschlossen werden. Baeriswyl zeigte sich im Allgemeinen besorgt über den Versuch, Menschen über ihre Daten zu beeinflussen. Auch der jüngste Datenskandal von Facebook gibt ihm zu denken: «Es ist das eine, ob mir wegen gesammelter Daten personalisierte Werbung angezeigt wird.» Wenn aber die politische Meinungsbildung beeinflusst werde, sei definitiv eine Grenze erreicht. Deshalb gehe es beim Datenschutz auch um den Schutz der Privatsphäre und somit um das Grundrecht, selber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert. 

Gerade aber die Verwaltung verliere sich bei der Digitalisierung oft in Gemeinplätzen. «Man versucht, einen Rückstand gegenüber anderen Staaten aufzuholen. Doch die Risiken werden zu wenig thematisiert.» Baeriswyl kritisiert deshalb auch den Kanton Zürich: Der Datenschützer sei bei vielen Einsätzen von neuen Technologien in der Verwaltung nicht einbezogen worden. Zwar würden viele Ressourcen gesprochen – «aber nicht für die notwendigen Checks and Balances».


Und was rät der Datenschützer den Schulen, die Videokameras in ihren Räumen einsetzen? Zwar könne eine Überwachung eingesetzt werden, erklärt Baeriswyl. So etwa, wenn es um den Schutz von Personen oder Sachen geht. Dennoch müsse man immer prüfen, ob alle milderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Bei der Überwachung des Schülers, der in einem anderen Zimmer eine Prüfung schreibt, sei «höchstens die Übertragung von Bildern in einen anderen Raum zulässig», nicht aber die Aufzeichnung. Wenn es also irgendwie möglich ist, den Schüler durch eine Lehrperson zu beaufsichtigen, sind Videoaufnahmen verboten.

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