Das Recht auf eine umfassende Volksschulbildung, insbesondere auf den
Erwerb gefestigter und zukunftstauglicher Grundlagenkenntnisse und
-fähigkeiten, steht allen Kindern zu. Spätestens seit der Hattie-Studie liegt
es auf dem Tisch, dass der Klassenunterricht, in dem die Lehrerin zusammen mit
ihren Schülern die Grundlagen erarbeitet, dem verfassungsmässigen Auftrag der
Volksschule am besten gerecht wird. In diesem Sinne fordert die Initiative auch
für jedes Schulfach Jahresziele, die möglichst für alle Kinder erreichbar sind,
statt der schwammigen «Zyklusziele» des Lehrplans 21. Die Auffassung der
Bildungsdirektion, für jedes Kind seien je nach seinem Stand andere Ziele
festzulegen, wäre eine Abkehr vom gleichen Recht auf Bildung für alle.
Ein Ja zur Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» leitet den Abbruch
dieses fehlgeleiteten Experiments ein. Dass die Verantwortlichen noch vor dem
Volksentscheid damit begonnen haben, die Lehrkräfte auf den neuen Lehrplan 21
zu trimmen und entsprechende Lehrmittel zu produzieren, zeigt wenig
Demokratieverständnis, hält uns aber nicht von der Forderung ab: Zurück auf
Feld 1!
NZZ, 7.2. Leserbrief von Marianne Wüthrich
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