28. Januar 2018

Luzerner Initianten knicken ein

Das Initiativkomitee hat die neue Ausgangslage am 21. Januar beraten und beschlossen, das Volksbegehren unter diesen Bedingungen zurückzuziehen. Dies teilte es am Donnerstag mit. Obwohl die Vertreter des Komitees die Stossrichtung der Initiative nach wie vor für richtig und notwendig hielten, sei ein sinnstiftendes Gesamtkonzept mit der Teilungültigkeit nicht mehr gegeben. «Dem Stimmvolk nur noch kleine Teilfragen zur Beschlussfassung vorzulegen», beurteilt das Komitee laut Communiqué als «unverhältnismässig».
Die Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangte Anpassungen im Luzerner Volksschulbildungsgesetz. Grundlegende Lehrplanänderungen, die alle Unterrichtsstufen betreffen, sollten vor der Einführung dem Volk unterbreitet werden – und zwar auch rückwirkend. Die Bestimmung sollte  ab 2014 gelten und hätte damit auch den Lehrplan 21 betroffen.

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