Das Initiativkomitee hat
die neue Ausgangslage am 21. Januar beraten und beschlossen, das Volksbegehren
unter diesen Bedingungen zurückzuziehen. Dies teilte es am Donnerstag mit.
Obwohl die Vertreter des Komitees die Stossrichtung der Initiative nach wie vor
für richtig und notwendig hielten, sei ein sinnstiftendes Gesamtkonzept mit der
Teilungültigkeit nicht mehr gegeben. «Dem Stimmvolk nur noch kleine Teilfragen
zur Beschlussfassung vorzulegen», beurteilt das Komitee laut Communiqué als
«unverhältnismässig».
Die Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangte
Anpassungen im Luzerner Volksschulbildungsgesetz. Grundlegende
Lehrplanänderungen, die alle Unterrichtsstufen betreffen, sollten vor der
Einführung dem Volk unterbreitet werden – und zwar auch rückwirkend. Die
Bestimmung sollte ab 2014 gelten und hätte damit auch den Lehrplan 21
betroffen.
Luzerner Bildungsreformen kommen nicht vors Volk, zentralplus, 25.1.
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