Bis in die achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war die
Kontrolle der Volksschule auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene
direktdemokratisch und subsidiär gewährleistet durch die Wahl der Lehrerinnen
und Lehrer, der Schul- und der Bezirksschulpflege und durch die Lehrerkapitel
und die Synode. Das hatte seinen Sinn, weil die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger sowie die Lehrerinnen und Lehrer in den Gemeinden genau wussten,
was vor Ort für ihre Kinder gefordert war. In diesem austarierten Netz der
Verantwortlichkeiten war der Erziehungsrat mit dem Erziehungsdirektor die
oberste Instanz. Die Erziehung war Sache der Kantone.
Seit dreissig Jahren wird dieser direktdemokratische Konsens zur Kontrolle der Volksschule aber stetig abgebaut. Die Entscheidungsmacht wurde besonders seit Buschor an die Bildungsdirektion, d. h. an die Verwaltung, die Pädagogische Hochschule und an demokratisch nicht legitimierte und teilweise auch verdeckt agierende zentralistische (EDK) und internationale (wirtschaftsorientierte) Gremien (OECD) und ihre Pressuregroups (wie z. B. Stiftungen und IT-Konzerne) abgegeben. HarmoS und der Lehrplan 21 zementieren diese Machtstrukturen.
Seit dreissig Jahren wird dieser direktdemokratische Konsens zur Kontrolle der Volksschule aber stetig abgebaut. Die Entscheidungsmacht wurde besonders seit Buschor an die Bildungsdirektion, d. h. an die Verwaltung, die Pädagogische Hochschule und an demokratisch nicht legitimierte und teilweise auch verdeckt agierende zentralistische (EDK) und internationale (wirtschaftsorientierte) Gremien (OECD) und ihre Pressuregroups (wie z. B. Stiftungen und IT-Konzerne) abgegeben. HarmoS und der Lehrplan 21 zementieren diese Machtstrukturen.
Demokratieabbau in der Zürcher Volksschule, Kindgerechte Schule, 14.1.
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