Eine
kurze Meldung lässt mich innehalten: Der Kanton Genf beabsichtigt die
obligatorische Schulzeit bis 18 Jahre auszudehnen. Dies widerspräche klar dem
Bildungsartikel in der Bundesverfassung, der in Artikel 62, Absatz 4 lautet:
Kommt auf dem
Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des
Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der
Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen
zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.
Ich erinnere mich daran, dass genau dieser Artikel herangezogen wurde
für die Beibehaltung der zwei Primarfremdsprachen. Offensichtlich
fälschlicherweise. Das Bündner Initiativkomitee wurde wegen dem scheinbaren Verstoss
der Fremdspracheninitiative gegen Bundesrecht sogar bis vor Bundesgericht
gezerrt. Bekanntlich gab das höchste Schweizer Gericht den Bündner Initianten
Recht. Im hier vorliegenden Genfer Fall herrscht allerdings Stille im Blätterwald. Die Genfer Behörden berufen sich auf ein im Jahr 2012 eingeführtes kantonales Gesetz, welches das Vorgehen legalisieren soll. Im Sommer 2018 wird der Startschuss erfolgen - genau beobachtet von den anderen Kantonen, wie die Genfer Erziehungsdirektorin Emery-Torracinta (SP) verlauten lässt. Doch niemand scheint sich daran zu stören, dass Genf hier einen klaren Verstoss
gegen den Verfassungstext beabsichtigt. (uk)
Obligatorische Schulzeit in Genf erhöht, sda, 8.11.
La formation sera obligatoire jusqu'à 18 ans, Tribune de Genève, 7.11. von Lorraine Fasler
La formation sera obligatoire jusqu'à 18 ans, Tribune de Genève, 7.11. von Lorraine Fasler
Die kurze Meldung der sda lautet:
Der Kanton Genf will die obligatorische Schulzeit für
Jugendliche bis 18 Jahre ausdehnen. Damit soll Schulabbrechern geholfen werden,
wieder Tritt zu fassen. Im Kanton Genf sind jedes Jahr fast tausend Jugendliche
betroffen. Die Erziehungsdirektorin des Kantons wies darauf hin, dass ein
junger Mensch ohne Abschlusszeugnis ein vier Mal höheres Risiko hat, arbeitslos
zu werden, als ein Jugendlicher mit einem Diplom.
Die Stadt Zürich hat die Schulzeit bereits bis 20 Jahre (!) ausgedehnt. Das Schulangebot "15plusSHS" ist für Integrationsschüler, die nicht im Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche ab 15 bis maximal 20 Jahren. Es werden Schülerinnen und Schüler der drei städtischen Sonderschulen aufgenommen, die bisher separiert oder integriert geschult wurden. Im Schuljahr 2017/18 werden im Angebot «15plusSHS» von knapp 40 Mitarbeitenden (Lehr- und Fachlehrpersonen: 17, Betreuungspersonal: 20, davon 8 Sozialpädagog/innen) rund 60 Jugendliche in folgenden Angeboten geschult und gefördert.
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