Lehrer sollen ihre Weiterbildung in den Ferien machen. Die Schule soll
deswegen nicht mehr ausfallen. Das gilt im Aargau seit dem neuen Schuljahr.
Doch nicht alle Schulen halten sich daran.
Schulfrei wegen Lehrer-Weiterbildung: Auch Windisch lenkt ein, SRF Regional, 11.9.
Es war eine Forderung aus der Politik, die Volksvertreter im Aargauer
Kantonsparlament hatten sie eingebracht und mehrheitlich begrüsst. Die
Regierung hat sie in eine Verordnung geschrieben und viele – vor allem
berufstätige – Eltern haben sich wohl gefreut: Lehrer sollen ihre Weiterbildung
in den Ferien machen, die Schule fällt deswegen nicht mehr aus.
Seit dem neuen Schuljahr gilt die Regelung. Doch bei der Schulaufsicht
des Bildungsdepartements sind Reklamationen eingegangen, bestätigt der Kanton
auf Anfrage von SRF. Nicht alle Schulen halten sich daran.
Windisch nutzt ein «Schlupfloch»...
Beispiel Windisch: Der Unterricht an einer Primarschule fällt hier an
einem Mittwoch im September und an einem Mittwoch im Oktober aus. Begründung:
«Weiterbildung Lehrpersonen». Die Vermutung liegt nahe: Die Schule umgeht die
neue Regelung - schliesslich hatten sich Lehrerinnen und Lehrer darüber sowieso
nicht begeistert gezeigt.
Schulleiter Philipp Grolimund widerspricht. Seine Schule halte sich sehr
wohl an die neue Verordnung. «Allerdings gibt es sogenannte Kompetenztage. Drei
Tage bzw. sechs Halbtage, an denen die Schulpflege schulfrei geben kann. Diese
Tage können für interne Veranstaltungen und Weiterbildungen genutzt werden», so
die Erklärung aus Windisch.
... doch das «Schlupfloch» gebe es
nicht
Gibt es also ein elegantes «Schlupfloch»? Da widerspricht nun das
Bildungs- und Kulturdepartement in Aarau. Und es wird etwas kompliziert:
Tatsächlich gebe es diese «Kompetenztage». Tatsächlich dürfen kommunale
Schulbehörden also drei Tage pro Jahr die Schule ausfallen lassen.
Aber: Dafür gebe es klare Kriterien, denn diese Regelung habe mit den
unterschiedlichen religiösen und kommunalen Feiertagen im Kanton zu tun.
«Es geht um Feiertage, Brückentage oder Tage vor dem Semesterende»,
erklärt BKS-Sprecherin Simone Strub. Das heisst also: Die Schulpflege darf den
Unterricht zum Beispiel am Freitag nach Auffahrt oder am Freitag vor den
Sportferien ausfallen lassen. Und natürlich darf sie an diesen Tagen dann auch
die Lehrerschaft für eine Weiterbildung aufbieten.
Das sagen andere
zum «Fall Windisch»
Kathrin
Scholl, Aargauischer Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV)
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Weiterbildungskurse
müssen so geplant werden, dass es den Vorschriften entspricht, sagt die
stellvertretende Geschäftsführerin des ALV. Doch das sei nicht immer so
einfach. «Nach der neuen Regelung bleibt nur noch wenig Zeit, um
Weiterbildungskurse zu absolvieren.» Während den Schulferien sei das Angebot
an Weiterbildungskursen nicht so breit, was letztlich dazu führen könnte,
dass die Lehrer im Aargau weniger oder weniger gute Weiterbildung erhalten.
«Mit dieser Regelung hat der Grosse Rat sozusagen das Kind mit dem Bad
ausgeschüttet und den Schulen für die Weiterbildung einen Stein in den Weg
gelegt.»
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Franco
Corsiglia, Verband der Aargauer Schulpflegepräsidentinnen und -Präsidenten
(VASP)
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Grundsätzlich
sei es nie falsch, wenn Schulen Weiterbildungskurse für ihre Lehrer
durchführen, findet Franco Corsiglia, der oberste Schulpfleger im Kanton.
Doch müssten diese Kurse nun halt zwingend in den Ferien stattfinden, die
Vorgaben des Kantons seien diesbezüglich unmissverständlich, so Corsiglia.
«Wenn eine Ausnahme notwendig sein sollte, dann können die Schulen aus meiner
Sicht das Gespräch mit dem Kanton suchen. Doch im Grundsatz ist es Aufgabe
der Schulpflege, das Gesetz so umzusetzen wie es der Kanton
verlangt.»
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Aber: An einem Mittwoch mitten im Jahr schulfrei verordnen mit der
Begründung «Weiterbildung», das gehe definitiv nicht, heisst es beim Kanton.
Die Schulaufsicht schreite in solchen Fällen ein.
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