2. Juli 2017

Solothurn: Kanton soll Kosten der Sonderpädagogik übernehmen

Für Schüler mit Lernschwächen und Verhaltensauffälligkeit sind im Volksschulgesetz spezielle Fördermassnahmen in der von den Gemeinden getragenen Regelschule verankert. Für die Sonderpädagogik, die Sonderschulen und Heime für Schüler mit einer Behinderung, die den Besuch der Regelschule nicht zulässt, ist der Kanton verantwortlich.
Grosse Umverteilungsübung: Kanton will Kosten der Sonderpädagigk übernehmen, Schweiz am Wochenende, 2.7. von Urs Moser


Aber die Gemeinden müssen sich mit einem Schulgeld an den sonderpädagogischen Massnahmen beteiligen: 2000 Franken monatlich, 24'000 Franken pro Schuljahr. Das kann das Budget recht erheblich belasten, wenn es in einer kleinen Gemeinde mehrere Fälle gibt. Seit bald zehn Jahren sind die Gemeinden deshalb angehalten, unter sich einen Lastenausgleich im Verhältnis der Einwohnerzahl ähnlich wie für die Sozialhilfekosten zu organisieren.

Das hat bis heute nicht geklappt. Wenn Landammann und Bildungsdirektor Remo Ankli nächsten Freitag die Vernehmlassung zu Gesetzesanpassungen im Zusammenhang mit der speziellen Förderung eröffnet, wird er auch darüber berichten, dass die Regierung und der Verband der Einwohnergemeinden übereingekommen sind, den Lastenausgleich für die Sonderpädagogik endgültig als gescheitert zu erklären.
Der Regierungsrat hat diese Woche den Schlussbericht der Arbeitsgruppe «optiSO» beraten, die vor zwei Jahren eingesetzt worden war, um den unbefriedigenden Zustand endlich zu klären. Er schloss sich ihrem Antrag an, auf den Lastenausgleich zu verzichten und die Finanzierung im Bereich Sonderpädagogik zu «entflechten».

Kanton zahlt allein
Das hat weitreichende Konsequenzen, denn es bedeutet nichts anderes als: Die Schulgelder der Gemeinden sollen entfallen, der Kanton die Kosten der Sonderpädagogik allein tragen. Dabei geht es um ein Volumen von 80 Millionen Franken jährlich, davon waren bisher 20 Millionen durch die Schulgelder der Gemeinen gedeckt. Der Regierungsrat hat sich diese Woche schon erfolglos dagegen gewehrt, dass der Kantonsrat die Gemeinden ohne Kompensation von ihrer Beteiligung am Kantonsstrassenbau im Umfang von 6 bis 9 Millionen befreit.

Noch einmal 20 Millionen Mehrausgaben für die Sonderpädagogik, das kann sich der Kanton schlicht nicht leisten. Eine Kostenverschiebung in dieser Grössenordnung «kann nicht isoliert geplant und vollzogen werden», heisst es im Regierungsbeschluss zum «optiSO»-Bericht. Der Umstand, dass ein Lastenausgleich unter den Gemeinden bei der Finanzierung der Sonderpädagogik nicht realisierbar erscheint, soll zum Anlass für eine neue Gesamtbetrachtung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden genommen werden.

Der Regierungsrat nimmt das strategische Projekt «Prüfung von Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen» als departementübergreifendes Legislaturziel in den Legislaturplan 2017-21 auf. Dabei ist, was die Sonderpädagogik betrifft, klar: Die Mehrbelastung des Kantons ist «durch geeignete Massnahmen auf Seiten der Einwohnergemeinen» zu kompensieren.

Abschiebeeffekt befürchtet
Es wurden verschiedene Varianten geprüft. Den Status quo einfach beibehalten, da es ja an sich ganz gut funktioniert. Oder doch noch einen Anlauf für einen Lastenausgleich unter den Gemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahl nehmen, wie es die aktuell gültige Gesetzgebung eigentlich vorschreiben würde. Unter dem Strich scheint die konsequente Entflechtung der Finanzierung am logischsten, sie entspricht der seit 2014 in der Verfassung festgeschriebenen Zuständigkeit der Gemeinden für die Regelschule und des Kantons für die Sonderpädagogik. Damit werde das Prinzip umgesetzt, dass der verantwortliche Leistungsbesteller auch die ausgelösten Kosten trägt, wie der Regierungsrat etwas vornehmer umschreibt, wozu der Volksmund «wer zahlt, befiehlt» sagt.

Ein Risiko sieht man auf der Seite des Kantons: Dass die Gemeinden versucht sein könnten, möglichst viele ihrer anspruchsvollen Schüler in die kantonal finanzierte Sonderpädagogik zu «exportieren». Der Bericht der «optiSO»-Gruppe, in welcher der Kanton wie die Gemeinden vertreten waren, liefert Ansätze, wie die Mehrbelastung des Kantons abgefedert und dem Abschiebeeffekt begegnet werden könnte:

Kanton und Gemeinden einigen sich auf eine verbindliche Quote für Schüler mit einem sonderpädagogischen Bedarf. Sie lag in den letzten Jahren konstant zwischen 3,6 und 4 Prozent. Die Mehrbelastung des Kantons könnte durch eine Senkung des Kantonsbeitrags bei den Schülerpauschalen der Regelschule kompensiert werden. Bei geschätzten Kosten von rund 20 Millionen würde das heute eine Senkung des Beitragssatzes von 38 auf 30 Prozent bedeuten.

Opportun scheint das aber kaum, auch weil es den innerkantonalen Finanzausgleich aus der Balance bringen würde. Für eine Aufgabenbereinigung stattdessen denkbar: Bei Anordnungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde könnten die gesamten Schul- und Platzierungskosten für Schulkinder von der Sozialhilfe (und damit den Gemeinden) übernommen werden statt nur die Platzierungskosten.


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