14. Juni 2017

Kompensationstag für Luzerner Lehrer

Wer auf den Ferienplan für das nächste Schuljahr schaut, staunt nicht schlecht: Denn dann gibt es für die Primar- und Oberstufenschüler einen Tag mehr Ferien. Der 29. März – der Donnerstag vor den Osterferien – ist für Schüler und Lehrer neu unterrichtsfrei. Dieser Extra-Freitag hat einen Grund, wie dem aktuellsten Newsletter der Dienststelle Volksschulbildung zu entnehmen ist: «Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für die Lehrpersonen wurde für einzelne Stufen eine teilweise Kompensation in Aussicht gestellt.»
Lehrer dürfen wieder weniger arbeiten, Luzerner Zeitung, 12.6. von Yasmin Kunz


Übersetzt heisst das: Weil die Lehrer wegen der Sparmassnahmen pro Woche eine Lektion mehr arbeiten müssen, soll dies ab nächstem Jahr mittels eines zusätzlichen Freitags kompensiert werden.

Jährlich acht Lektionen weniger Unterricht
Von Kompensieren könne jedoch keine Rede sein, erklärt Urban Sager, Präsident des VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und Lehrer der Fach- und Wirtschaftsmittelschule Luzern. «Mit der zusätzlichen Lektion pro Woche erhöht sich die Arbeitszeit um jährlich etwa eine bis zwei Wochen. Der einzelne freie Tag bringt im Jahr etwas mehr als acht Stunden – steht also in keinem Verhältnis zur Mehr­belastung», so Sager.

Beim VPOD sehe man diesen Extra-Freitag mehr als ein symbolisches Zeichen, dass man die Überlastung der Lehrpersonen erkennt, als einen Beitrag zur substanziellen Entlastung für die Lehrer, sagt Sager, der für die SP im Kantonsrat sitzt.

Je nach Stufe ist die Entlastung anders ausgestaltet: Auf der Sekundarstufe II – also den Gymnasien und den Mittelschulen – dürfen Lehrer ab kommendem Schuljahr an zwei bis dato unterrichtspflichtigen Halbtagen die schulinterne Weiterbildung besuchen. Bis anhin mussten die Lehrer die Weiterbildung in der Freizeit – meist an einem Samstag – besuchen.
Weil die Lehrer auf der Volksschule im Gegensatz zur Sekundarstufe II noch eine Betreuungspflicht haben, wird der freie Tag von Beginn weg in der Ferienagenda eingetragen – als Planungssicherheit für die Eltern.

Diese neue Regelung ist von der Geschäftsleitung des Bildungsdepartements festgelegt worden und von den Dienststellenleitern der jeweiligen Stufe ausgestaltet worden.

Angleichen an Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten
Auch CVP-Regierungsrat Reto Wyss ist als Bildungsdirektor Mitglied der Geschäftsleitung. Er will diesen Entscheid zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren. Charles Vincent, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung, übernimmt: Der Entscheid sei mit der Angleichung an die Arbeitszeiten des Verwaltungspersonals gerechtfertigt.

Will heissen: Zwischen den zusätzlichen Stunden für das Verwaltungspersonal und der zusätzlichen Lektion der Lehrpersonen besteht eine Jahresdifferenz von etwa zwanzig Arbeitsstunden. «Dieses Missverhältnis soll mit dem Freitag ausgeglichen werden», so Vincent. Aldo Magno, Leiter der Dienststelle Gymnasialbildung, der den Kompensationsvorschlag im Dezember für die Gymnasien dem Bildungsdepartement vorgestellt hat, sagt: «Das ist ein Gebot der Fairness gegenüber den Lehrerpersonen.» Er weist zudem darauf hin, keineswegs von den Lehrern unter Druck gestanden zu haben.

«Klischee der Lehrer etwas unglücklich bedient»
VPOD-Präsident Urban Sager sieht diesen Entscheid auch etwas skeptisch – aus zwei Gründen: «Mit solchen Einzelmassnahmen entsteht ein Flickenteppich bezüglich der Anstellungsbedin­gungen.» Und zum anderen wird damit «etwas unglücklich das Klischee der Lehrer bedient». Lehrern hängt schon seit langem der Ruf an, zu viel frei zu haben. «Wer aber weiss, was Lehrerinnen und Lehrer nebst dem Unterricht noch alles machen müssen, der würde seine Meinung revidieren», ist Sager sicher.

Gemäss Ferienplan des Kantons Luzern ist beispielsweise im Schuljahr 2018/19 der 2. November zusätzlich frei. Bis ins Schuljahr 2022/23 sind die zusätzlich freien Tage für die Volksschule bekannt. Charles Vincent: «Die Lösung wird früher rückgängig gemacht, wenn die Unterrichtsverpflichtung wieder reduziert wird, oder sie bleibt bestehen, wenn sich am jetzigen Stand nichts ändert.» Annamarie Bürkli, Präsidentin des Lehrerinnen- und Lehrerverbands des Kantons Luzern, sagt: «Im Sinne der Gleichbehandlung und solange wie die Unterrichtsverpflichtung erhöht bleibt, begrüssen wir diesen Entscheid.»


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen