Wer in Bern schulische Heilpädagogik studieren will,
braucht als Vorbedingung künftig kein Lehrdiplom für Regelklassen mehr.
Hoher Bedarf an Heilpädagogen lässt Hürden fallen, Bild: Valérie Chételat
Kanton Bern senkt Hürde für Heilpädagogik-Studium, Bund, 7.6.
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Das Berner
Kantonsparlament hat einer entsprechenden Änderung des Gesetzes über die
deutschsprachige Pädagogische Hochschule am Mittwoch klar zugestimmt. Die
unbestrittene Änderung passierte mit 138 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen. Die
Anpassung geht auf die Motion zurück, die der Rat im März 2016 diskussionslos
überwiesen hatte. Laut Erziehungsdirektor Bernhard Pulver ist der Bedarf an
schulischen Heilpädagogen nach wie vor gross. Es mangle aber an ausgebildeten
Fachlehrpersonen, und die Studierendenzahlen am Institut für Heilpädagogik der
PH Bern könnten den Bedarf nicht decken.
Mit der Lockerung der Zulassungsbedingungen übernimmt der Kanton
Bern die Minimalvorgaben der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Neu werden
auch Inhaber eines Diploms in Logopädie oder Psychomotorik oder eines
Bachelorabschlusses in einem verwandten Studienbereich wie Erziehungswissenschaften,
Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Psychologie zugelassen.
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